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Drohnen-Novelle: Warum das neue Gesetz für Wirbel sorgt

Mangelhafter Versicherungsschutz und kurze Begutachtung sorgen für Kritik von Piloten, Versicherungen und der Feuerwehr.
Drohne, Deutschland

Zusammenfassung

  • Die geplante Drohnen-Novelle stößt wegen einer nur sechstägigen Begutachtungsfrist auf Kritik von Feuerwehr, Piloten und Versicherungen.
  • Besonders umstritten ist der fehlende gerätebezogene Versicherungsschutz, weil Geschädigte im Schadensfall womöglich nicht entschädigt werden können.
  • Das Ministerium verteidigt die Änderungen als EU-konforme und praxisnahe Lösung, während Kritiker vor Risiken für Rechtssicherheit und Entschädigung warnen.

In Österreich gibt es eine sechsstellige Zahl an Drohnen, mindestens 70.000 Österreicher sollen einen eigenen Drohnen-Pilotenschein besitzen. Seit 2021 gelten in Österreich strenge Regeln, die nun noch einmal aktualisiert werden sollen. 

Das entsprechende Gesetz wurde vergangene Woche vom Verkehrsministerium (bmimi) veröffentlicht und soll nach einer lediglich sechstägigen Begutachtungsfrist durchgepeitscht werden. Daran gibt es bereits Kritik - etwa der Feuerwehr -, dass dies viel zu kurz wäre, um so eine komplexe Materie ordentlich bewerten zu können.

Streit um die Versicherung für Drohnen aller Art

Für Proteste sorgt aber vor allem der Versicherungsschutz, selbst für große Drohnen über 25 Kilogramm. Zwar müssen alle Drohnenbesitzer künftig eine Versicherung haben, allerdings muss diese nicht einer bestimmten Polizze zugeordnet werden. Das heißt, wenn das Fluggerät abstürzt, muss das Opfer nachforschen, ob und von wem es überhaupt versichert ist.

"Wenn diese Novelle durchgeht, ist nicht mehr gesichert, dass Schäden durch unbemannte Luftfahrzeuge wirklich noch entschädigt werden. Auch nicht, wenn es wirklich einmal zu einer Kollision mit einem Rettungshubschrauber kommt, was zu Jahresbeginn in Kärnten fast passiert wäre", sagt Johannes Fischler von der Flugversicherung Air&More. Diese hat Dutzende gröbere Vorfälle dokumentiert, viele davon in Österreich. "Diese Novellierung ist umso beachtlicher, da die Zwischenfälle mit Drohnen, insbesondere bei Flughäfen, in den letzten Monaten massiv zugenommen haben."

Drohne am Flughafen

Drohnen sind eine Gefahr für Flugzeuge 

"Wir vertreten die Meinung, dass in einem Luftraum für alle Teilnehmer dieselben oder zumindest sehr ähnliche Voraussetzungen gelten müssen. Das impliziert auch gemeinsame und gleiche Standards des Pflichtversicherungsregimes", betont Sebastian Feiner von der Pilotenvereinigung ACA. "Es ist für uns unvorstellbar, dass eine Pauschalversicherung für alle von einem Betreiber zum Einsatz gebrachten Luftfahrzeuge gelten soll, ohne dass zumindest jedes einzelne Luftfahrzeug auf der Polizze angeführt ist. Das beschneidet das direkte Klagsrecht gemäß §166 LFG."

Ohne eine dezidierte Auflistung jeglicher Luftfahrzeuge könne es passieren, dass ein eintretender Schaden von einer Versicherung nicht abgedeckt wird, warnt Feiner. "Geschädigte wie etwa Luftfahrtunternehmen oder Flughäfen erhalten ihren Schaden möglicherweise nicht vollumfänglich ersetzt, was je nach Unternehmen den wirtschaftlichen Fortbestand und somit Arbeitsplätze gefährden kann."

"Eine Novellierung der Bestimmung in der geplanten Art und Weise führt zu einem Verstoß gegen Europarecht", zieht die R+V-Versicherung als Fazit.

Start-Up Wingcopter

Auch große Drohnen sind betroffen 

"Die vorgesehenen Änderungen sind das direkte Ergebnis der Umsetzung verbindlicher EU-rechtlicher Vorgaben, damit folgt das Mobilitätsministerium einem europäisch harmonisierten Regelwerk, das für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt", heißt es im Büro von Minister Peter Hanke (SPÖ). Die neue Formulierung stelle klar, dass entweder jede einzelne Drohne separat versichert werden muss, oder auch eine pauschale Haftpflichtversicherung auf Betreiberebene abgeschlossen werden könne. "Dieser Ansatz stellt nicht weniger Schutz dar, sondern ist eine praxisgerechtere und EU-konforme Weiterentwicklung des bestehenden Systems."

Die Europäische Organisation für die Zivilluftfahrt (EASA) habe gegenüber den Mitgliedstaaten explizit festgehalten, dass im Rahmen der Betreiberregistrierung die Seriennummern einzelner Drohnen nicht abgefragt werden dürfen. "Eine individuelle Versicherungspflicht pro Gerät wäre daher weder überprüfbar noch durchsetzbar", wird im Verkehrsressort betont. 

Um die Novelle noch vor der Sommerpause im Plenum zu beschließen, wurde eine Begutachtungsfrist von sechs Tagen gewählt. In dieser Zeit sind 40 Stellungnahmen eingegangen, die gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet werden sollen.

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