Gerichtsverhandlungen nur noch in allernotwendigsten Fällen

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Chronik Österreich

Dolmetsch gesucht: Jedes Ministerium kocht eigenes Süppchen

Rechnungshof rügt fehlende Zusammenarbeit zwischen Innen- und Justizministerium. Das würde Kosten sparen.

von Michaela Reibenwein

06/12/2020, 09:43 AM

Das geht deutlich besser: Der Rechnungshof hat sich das Thema Dolmetsch-Leistungen im Innen- und Justizministerium angesehen und kommt zum Ergebnis, dass es bei der Zusammenarbeit der beiden Ministerien hapert, Austausch wird keiner gepflegt. 

Sowohl das Innenministerium als auch das Justizministerium benötigen Dolmetschleistungen. Doch wenn es um die Auswahl und Bestellung geht, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Zudem werden Leistungen unterschiedlich verrechnet und auch der Einsatz technischer Hilfsmittel ist unterschiedlich. 

Kooperationen oder Koordinationen zwischen Innen- und Justizministerium gab es im überprüften Zeitraum (2015 bis 2018) keine. "Dies wäre schon wegen der Kosten zweckmäßig gewesen. Durch vermehrte Zusammenarbeit könnten sich wesentliche Synergieeffekte ergeben", hält der Rechnungshof fest. Ausdrücklich empfohlen wird deshalb eine verstärkte Zusammenarbeit. 

Ins Auge fiel den Prüfern das Landesgericht für Strafsachen Graz. Dort wurden 91 Prozent der Aufträge an ein einziges Dolmetschbüro vergeben. Wobei die Begründung nachvollziehbar sei: Die rasche Verfügbarkeit der benötigten Sprachen und die durchgehende Erreichbarkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit. Dennoch warnen die Prüfer vor einem Abhängigkeitsverhältnis. 

Schlechte Bezahlung

Ebenfalls überprüft wurde vom Rechnungshof die Entlohnung der Dolmetscher. Die wurde das letzte Mal im Jahr 2007 angepasst - schon seit einiger Zeit regt sich darüber großer Unmut in der Branche. Dolmetscherinnen und Dolmetscher erhielten für die Teilnahme an Verhandlungen oder Vernehmungen für die erste halbe Stunde zumindest 24,50 Euro, für jede weitere zumindest 12,40 Euro.

Für schriftliche Übersetzungen wurden zumindest 15,20 Euro pro 1.000 Zeichen bezahlt. Entschädigungen gab es für Reise- oder Wartezeiten und Reisekosten in Form von Kilometergeld oder Fahrscheinen. 

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