Die vierte Dosis: Möglich, aber ohne Rechtsanspruch
Italien hat am Dienstag begonnen, die vierte Dosis der Corona-Schutzimpfung zu verteilen, vorerst an gebrechliche Personen. Österreich ist nicht so weit: Das nationale Impfgremium hat noch keine allgemeine Empfehlung für den vierten Stich ausgegeben.
„Aber wenn jemand die vierte Impfung haben will, bekommt er sie“, merkt Michael Koren, Impfkoordinator in der Steiermark, an.
Das gelte speziell für Menschen, die immunsupprimiert seien und somit ein höheres Infektionsrisiko haben, etwa nach Krebserkrankungen. Genauso wie bei Hochrisikopatienten ist für sie der vierte Stich sechs Monate nach der dritte Impfung möglich. Rechtlich gilt dies aber als „kann“-Bestimmung und Individualentscheidung des Arztes. Zudem muss dies vom Patienten ausdrücklich gefordert werden.
Somit fehlt für diese Auffrischung noch die konzertierte Aktion wie bei Impfung eins bis drei. Großflächig erwartet wird sie aber dennoch. „Wir gehen davon aus, dass wir vor dem Sommer mit dem Impfen beginnen“, überlegt Koren. „Bekannt gegeben ist allerdings noch nichts.“
Das wiederum kann die Bundesländer ins Schwimmen bringen: Da derzeit das Interesse an Erstimpfungen nahezu nicht vorhanden ist, fahren sie ihre Serviceeinrichtungen herunter. Impfstraßen haben kürzer offen, an manchen Tagen gar nicht mehr. „Aber eine Grundstruktur müssen wir halten, damit wir bei Bedarf im Juni wieder hochfahren können“, merkt Koren an.
Anders als beim dritten Stich schlägt auch Wien bei der vierten Dosis keinen Sonderweg mehr ein. Im Herbst 2021 machte die Bundeshauptstadt den Booster deutlich früher möglich als der Rest des Landes. Was den vierten Stich betrifft, halte man sich an die aktuellen Empfehlungen des Bundes, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).
Die vierte Dosis zu erhalten, ohne Hochrisikopatient zu sein, ist in Wien möglich, wenn auch kompliziert: Wer in einer der städtischen Impfstraßen danach verlangt, werde zum Hausarzt geschickt, beschreibt ein Sprecher des Gesundheitsstadtrates. So soll sichergestellt werden, dass ausreichende Information stattfinde: Spricht danach aus Sicht des Arztes nichts gegen den vierten Stich, sei er möglich. „Einen Rechtsanspruch auf eine Impfung gibt es aber nicht“, so der Hacker-Sprecher. Wichtig: Damit der vierte Stich auch im Grünen Pass eingetragen werden kann, muss die dritte Impfung mindestens 90 Tage zurückliegen.
Auch in NÖ gibt es noch kein großflächiges Impfen mit der vierten Dosis – weder in Altenheimen, noch bei Einsatzorganisationen. Vereinzelt werde die Auffrischung dennoch ohne Probleme verimpft, berichtet ein Sprecher von „Notruf NÖ“.
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