Die Putsch-Idee der Staatsverweigerer

Die Staatsverweigerer erkennen die Republik nicht an
Zwölf Beschuldigte angeklagt. Einige wollten „militärische Übergangsregierung“ einrichten

Nötigung einer Regierung, staatsfeindliche Verbindungen, Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt, Betrug  - und Hochverrat: Die Liste der Vorwürfe gegen eine Gruppe von Staatsverweigerern ist lang. Seit Oktober 2016 ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen rund 200 Beschuldigte, am Mittwoch gab die Behörde bekannt: Gegen zwölf „Staatenbündler“ wurde Anklage eingebracht.

Unter ihnen ist auch die selbst ernannte steirische „Präsidentin“ der Truppe. Sie alle müssen sogar vor Geschworenen erscheinen: Das liegt am Vorwurf des Hochverrats, auch wenn dieser nur acht Beschuldigte trifft. Das ist ein in Österreich sehr selten angeklagtes Delikt. Und es greift dann, wenn Beschuldigte die Grundfesten der Republik umbauen wollen – etwa eigene Gemeinden gründen oder ganze Bundesländer abschaffen.

Die acht deshalb Angeklagten sollen laut Justiz sogar noch viel mehr geplant haben: Sie sollen hohe Offiziere des Bundesheeres aufgefordert haben, „mit Gewalt die Verfassung der Republik oder eines ihrer Bundesländer zu ändern“, um danach eine „militärische Übergangsregierung“ zu bilden. Dafür sollen die Verdächtigen sogar eigene Haftbefehle geschrieben haben lautend auf teilweise noch aktive Minister, aber auch den ehemaligen Bundespräsidenten Heinz Fischer.

Zehn bis zwanzig Jahre

Diese „Befehle“ wollten sie von Führungsoffizieren des Bundesheeres exekutiert wissen: „Das wäre quasi ein Putsch“, beschreibt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, da das Heer eine bewaffnete Einheit ist. Die Militärs lehnten nicht nur ab, sondern alarmierten die Strafverfolgungsbehörden. Deshalb sind die acht Beschuldigten rechtlich auch nur der „versuchten Bestimmung zum Hochverrat“ angeklagt. Doch auch hier gilt der gleich hohe Strafrahmen wie bei einem durchgeführten Plan: zehn bis zwanzig Jahre Haft.

Rund 2600 Mitglieder sind laut Staatsanwaltschaft Graz den Staatsverweigerern zuzurechnen. Gegen 200 wurde ermittelt. Die erste Anklage gegen die zwölf Beschuldigten ist noch nicht rechtskräftig. Das ist aber ohnehin nur der Auftakt, weitere sollen folgen.

Den Staatenbündlern wird aber auch Handfestes vorgeworfen. Sie sollen ihr System durch Betrug finanziert habe. So sollen sie eigene Kfz-Kennzeichen, „Au-thentitätskarten“ oder „Lebendmeldungen“ ausgegeben haben kostenpflichtig natürlich: Zwischen zehn und hundert Euro kostete das Stück.

135.000 Euro Schaden

Den Käufern sei „listigerweise vorgetäuscht worden, es würden keine Steuern und Abgaben mehr zu bezahlen sein“, führt die Staatsanwaltschaft aus. Sogar vor Zwangsversteigerungen sei man mit diesen „Dokumenten“ sicher. Der Schaden wird von der Justiz mit „mehr als 135.000 Euro“ beziffert. Damit sollen die Verdächtigen unter anderem ihre eigenen Verwaltungsstrafen bezahlt haben an die Republik, an die sie nicht glauben.

Die Betroffenen haben jetzt noch die Möglichkeit, gegen die Anklage Einspruch zu erheben. Diese Frist dafür beträgt zwei Wochen. Erst wenn die Anklageschrift rechtskräftig ist, legt das Straflandesgericht einen Prozesstermin fest. Das kann aber rasch gehen: Die Verhandlung könnte noch im Sommer beginnen.

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