Rückschlag im Kampf gegen Staatsverweigerer

Staatsverweigerer erkennen Republik nicht an
Keine Erpressung. OGH hebt Urteil auf und bremst Strafverfolgung ein.

Der Oberste Gerichtshof erschwert das Vorgehen der Ermittlungsbehörden gegen die sogenannten Staatsverweigerer. Ihre bloße Drohung gegenüber staatlichen Organen mit der Existenzvernichtung, indem Forderungen in ein amerikanisches Schuldenregister eingetragen werden, stellt noch keine Erpressung dar.

Den heimischen Behörden sind 1300 Staatsverweigerer bekannt, zehn Prozent von ihnen sind Waffenbesitzer, der Verfassunsschutz ortet zusätzlich rund 20.000 Sympathisanten.

Eine 43-jährige Niederösterreicherin gehört zur Szene der Staatsverweigerer, auf sie war auch eine Schrotflinte registriert, deshalb rückten Ende Juni des Vorjahres Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung an. Die Frau und ihre 79-jährige Mutter (sowie andere Mitglieder) wurden festgenommen.

Schuldenregister

Die beiden Frauen hatten zwischen Dezember 2016 und April 2017 in mehreren Schreiben an eine Bürgermeisterin und den Obmann eines Gemeindeverbandes unberechtigte Schadenersatzforderungen gestellt. Sie verwendeten dabei Formulierungen, wie sie von staatsfeindlichen Verbindungen wie "One People’s Publik Trust" (OPPT) oder "Terrania" bekannt sind und drohten die Eintragung in ein internationales Schuldenregister sowie die anschließende Zwangsvollstreckung an. Man forderte 250.000 bzw. 115.000 Euro und wollte die Gemeindeverteter dazu nötigen, keine Hundeabgabe und keine Kanalgebühren mehr einzuheben.

Mutter und Tochter wurden im Sommer 2017 vom Landesgericht Krems wegen Erpressung – unter der Drohung mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz – zu 18 bzw. 24 Monaten teilbedingter Haft, jeweils sechs Monate davon unbedingt, verurteilt und gingen in Berufung. Der Staatsanwalt verlangte eine Anhebung der Strafe.

Dem Obersten Gerichtshof (OGH) fehlt jedoch der Beleg, welches Übel den Opfern überhaupt angekündigt worden ist. Er hob das Urteil jetzt auf, der Fall muss noch einmal verhandelt werden. "Die bloße Ankündigung der Eintragung einer aus der Luft gegriffenen Forderung in ein amerikanisches Schuldenregister" könne noch keine Besorgnis wecken, "die geforderte Summe tatsächlich zahlen zu müssen", sagt der OGH: Dass das Vorgehen der Staatsverweigerer "amtsbekannt" sei, ist keine ausreichende Erklärung .

Das Höchstgericht bezweifelt – ohne dass zuvor die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bedrohten näher untersucht werden – auch, dass der geforderte Betrag von 250.000 Euro schon den Ruin bedeutet hätte.

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