Staatsverweigerer wollten "militärische Übergangsregierung"

Symbolbild
Zwölf Beschuldigte angeklagt: Hochverrat, Nötigung, Betrug. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

Nötigung einer Regierung, staatsfeindliche Verbindungen, Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt, Betrug -  und Hochverrat: Die Liste der Vorwürfe gegen eine Gruppe von Staatsverweigerern ist lang. Seit Oktober 2016 ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen rund 200 Beschuldigte, am Mittwoch gab die Behörde bekannt: Gegen zwölf „Staatenbündler“ wurde Anklage eingebracht.

Acht von ihnen, unter ihnen auch die selbsternannte steirische „Präsidentin“ der Truppe, müssen sogar vor Geschworenen erscheinen. Das liegt am Vorwurf des Hochverrats. Das ist ein in Österreich sehr selten angeklagtes Delikt und greift dann, wenn Beschuldigte die Republik umbauen wollen, etwa eigene Gemeinden gründen oder ganze Bundesländer abschaffen.

Die acht deshalb  Angeklagten sollen laut Justiz sogar noch viel mehr geplant haben: Sie sollen hohe Offiziere des Bundesheeres aufgefordert haben, „mit Gewalt die Verfassung der Republik oder eines ihrer Bundesländer zu ändern“, um danach eine „militärische Übergangsregierung“  zu bilden.  Die Militärs lehnten nicht nur ab, sondern alarmierten die Strafverfolgungsbehörden.

Rund 2600 Mitglieder sind laut Staatsanwaltschaft Graz den Staatsverweigerern zuzurechnen. Gegen 200 wurde ermittelt, die Anklage gegen die zwölf Beschuldigten ist noch nicht rechtskräftig. Ihnen wird auch vorgeworfen, ihr System durch Betrug finanziert zu haben: So sollen sie eigene Kfz-Kennzeichen oder „Authentitätskarten“ ausgegeben haben.  Kostenpflichtig natürlich. Zwischen zehn und hundert Euro pro Stück - der Schaden wird mit von der Justiz mit „mehr als 135.000 Euro“ beziffert.

Die Betroffenen haben jetzt noch die Möglichkeit, gegen die Anklage  Einspruch zu erheben. Erst wenn sie rechtskräftig ist, wird einen Prozesstermin festgelegt.

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