Kein "Oster-Lockdown" in der Kirche

Kein "Oster-Lockdown" in der Kirche
Öffentliche Gottesdienste dürfen auch in Wien, Niederösterreich und im Burgenland stattfinden, sollen aber kurz gehalten werden.

Karfreitag (einschließlich Gründonnerstag Abend), Karsamstag und Ostersonntag gelten als „heilige drei Tage“ der christlichen Kirchen. Der Karfreitag ist zudem der höchste Feiertag der evangelischen Kirchen und just dieser Zeitraum fällt nun unter den regionalen Lockdown, den Wiens Bürgermeister Michael Ludwig als "Osterruhe“ umschrieb.

Doch nun sind Karwoche und Ostern für die Kirchen alles andere als eine ruhige Zeit: Die Liturgien des Gründonnerstags und Karfreitags, die Speisensegnungen („Fleischweihe“) am Karsamstag, die Osternachtsfeiern sowie die Hochämter am Ostersonntag sind stets gut besucht. Nachdem das kirchliche Ostern 2020 nicht stattfand wie gewohnt, da es mitten in den ersten Lockdown fiel -  es gab keine öffentlichen liturgischen Feiern - hoffen Kirchenvertreter wie Gläubige heuer auf Präsenzgottesdienste, wenn auch in der nun schon gewohnten Normalität mit Abstandhalten und FFP2-Maskentragen.

Kürzere Messen erlaubt

Mit den Überlegungen eines regionalen Lockdowns in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland schienen dort auch diese kirchlichen Möglichkeiten zu wackeln. Die Kirche als Religionsgemeinschaft wäre zwar nicht automatisch an die Vorgaben des Staates gebunden, hat sich aber im ersten Jahr der Pandemie stets den staatlichen Maßnahmen angeschlossen und während der österreichweiten Lockdowns öffentliche Messen ausgesetzt.

Für die regionale Variante des Lockdowns haben sich die Erzdiözese Wien sowie der Diözesen St. Pölten und Eisenstadt aber zu einer anderen Regelung entschlossen: Die Gottesdienste dürfen auch in den Pfarren im Osten Österreichs stattfinden - aber unter noch strengeren Auflagen als bisher. So sollen die Messen "möglichst kurz" sein und am besten im Freien abgehalten werden. Sowohl in den Kirchen als auch im Freien sind Mindestabstände einzuhalten und FFP2-Masken zu tragen, diese Maßnahmen gelten aber auch in den übrigen Bundesländern.

"Alle müssen mitdenken"

Die Besucher sollen laut  Auskunft der Bischofskonferenz Mittwochabend auch dazu angehalten werden, nach den Gottesdiensten nicht vor der Kirche in Gruppen zu verweilen. Auf Riten mit erhöhtem Übertragungsrisiko "muss verzichtet werden", hieß es. Das meint etwa die Fußwaschung am Gründonnerstag. "Unter diesen Voraussetzungen ist das Übertragungsrisiko beherrschbar", betonte der Sprecher der Erzdiözese Wien, Michael Prüller. "Das gemeinsame Feiern in der Kirche ist vertretbar. Darüber sind wir sehr froh." Allerdings mahnte Prüller "Verantwortungsbewusstsein" der Kirchenbesucher ein: "Alle müssen mitdenken und mitmachen."

Die erst am Dienstag veröffentlichte „Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz“ hätte auch andere Möglichkeiten vorgesehen - etwa die Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste. "Wenn regionale Verschärfungen der staatlichen Rechtslage erfolgen, muss der Diözesanbischof auf Diözesan-, Dekanats- oder Pfarrebene ebenfalls entsprechende Verschärfungen anordnen“, heißt es darin. "Der Diözesanbischof kann Detailbestimmungen für die Pfarren einer Region und gegebenenfalls der gesamten Diözese erlassen."

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