Die Nazi-Ideologien der älteren Semester

Die Nazi-Ideologien der älteren Semester
Prozess in Wien wegen Vorbereitung zum Hochverrat. Zwei Beschuldigte sind bereits tot.

Als „Buben-Dummheiten“ gehen die Vorwürfe nicht durch: Die fünf Angeklagten, die seit Montag wegen Vorbereitung zum Hochverrat in Wien vor dem Richtersenat sitzen, sind – mit einer Ausnahme – im fortgeschrittenen Alter. Zwei Beschuldigte, darunter der mutmaßliche Kopf der Österreich-Organisation Hans B., starben sogar im Lauf der Ermittlungen.

NSDAP-Programm

Die Angeklagten sollen als Mitglieder des rechtsextremen Netzwerks „Europäische Aktion“ den Umsturz geplant haben. Laut Staatsanwältin wollten sie Parallelstrukturen errichten, eine Reichsregierung aufbauen und eine Einbindung Österreichs in ein großdeutsches Reich. „Auf der Homepage wurden sieben Ziele der Europäischen Aktion genannt – sie sind dem Parteiprogramm der NSDAP nachempfunden“, sagt die Staatsanwältin. Auch paramilitärische Ausbildungen in Ungarn waren geplant.

Der Großteil der Angeklagten ist in Pension oder arbeitslos. Schuldig bekennen sie sich nur zum Teil. Was nicht nur an Verständigungsschwierigkeiten liegt.

Richter: „Haben Sie Schulden?“

Angeklagter (ein österreichisch-ungarischer Doppelstaatsbürger): „Ich fühle mich unschuldig.“

Die Verteidiger der Männer versuchen, ein harmloses Bild ihrer Mandanten zu zeichnen. Als „Welpen der Organisation“ bezeichnet etwa Andreas Schweitzer den mit 29 Jahren jüngsten Angeklagten. Nachdem er sich von der FPÖ abgewendet habe, sei er ein „junger, beeinflussbarer Bua“ gewesen. Rudolf Mayer wiederum beschreibt seinen Mandanten so: „Er ist Parteimitglied der SPÖ und war 18 Jahre lang mit einer indigenen Ecuadorianerin verheiratet.“ Und Anwalt Franz Karl Juraczka gibt zu bedenken: „Wir sehen hier eine deutliche Überalterung.“ Das sei auch bei der Einschätzung der Gefahrenlage durch die Angeklagten zu berücksichtigen.

Ein Angeklagter argumentiert: Er habe auf der Homepage der Europäischen Aktion gelesen, dass das keine Nazis sind. Die Erklärung hat nicht den gewünschten Erfolg. „Ein Mörder schreibt sich auch nicht auf die Stirn, dass er ein Mörder ist“, entgegnet der vorsitzende Richter.

Am Dienstag wird weiterverhandelt, Urteile sollen kommende Woche fallen.

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