In Köln im Einsatz
Für die Erkennung von Kindesmissbrauchsdarstellungen hat das Unternehmen die Plattform AIRA entwickelt, die etwa bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln zum Einsatz kommt. Mit diesem Tool werden die Daten von den Datenträgern, die die Behörde sichergestellt hat, extrahiert und gesichert. Die Software kann Alter und Geschlecht von Kindern anhand der Gesichter und anderer Muster erkennen, um
Opfer und Täter zu identifizieren. Sie kann auch zwischen Erwachsenen-Pornografie und Kindesmissbrauch-Darstellungen unterscheiden. „Es hilft einem Ermittler sehr, das richtig zuzuordnen“, sagt Klier. „Unsere Stärke ist, dass wir diese Inhalte mit einer sehr hohen Genauigkeit automatisiert rausfiltern können.“ Nachsatz: „Die Treffersicherheit unserer Software liegt bei 90 Prozent.“
„Die künstliche Intelligenz macht jene Arbeit, die am zeitintensivsten ist“, ergänzt T3K-Operationsleiterin Martina Tschapka. „Die Software kann der entscheidende Faktor sein, wenn es beim Sichten um Bearbeitungszeiten von Wochen und Monaten geht. Mittels der Software reduziert sich das auf ein paar Stunden.“
Elf Sekunden
So kann ein 90 Minuten langer Film in elf Sekunden analysiert werden, 24 Stunden langes Videomaterial in drei Minuten und 100.000 Fotos plus 10.000 Videos auf einem Smartphone in 60 Minuten.
„Auch in Österreich sind die Behörden überlastet, weil so viele Fälle gemeldet werden“, weiß der Techniker Klier. So werden weitere Technologien eingesetzt, damit Opfer Täter und Tatort anhand von bisher unbekanntem Material wiedererkennen.
Daten im Kameraordner
Ganz wichtig bei der Auswertung ist auch die Frage, ob die Fotos via Messengerdienst erhalten oder verschickt wurden. „Es geht nicht nur um das Teilen und Konsumieren von Missbrauchsfotos. Fälle mit mehreren Tausend Missbrauchsfotos erfordern ein genaueres Hinschauen, um sicherzustellen, ob nicht im näheren Umfeld des Kindes Missbrauch stattgefunden hat“, sagt der T3K-Chef.
Befinden sich die Daten im Kameraordner eines ausgewerteten Smartphones, dann spricht vieles dafür, dass der Handy-Besitzer die Fotos selbst aufgenommen hat. „Die Behörde bekommt zum Schluss einen Bericht, in dem die Ergebnisse gewichtet und zusammengefasst werden“, sagt Tschapka.
Ergebnisse gewichtet
Der zuständige Ermittler sieht auf einen Blick, auf welchem Gerät (Handy) in welchen Ordnern relevante Fotos oder Videos gefunden wurden – und kann dort in der weiteren Ermittlungstätigkeit ansetzen.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt des Unternehmens: Extremismus und Terror, darunter rechtsgerichteter Terror und Dschihadismus. So wird die Law Enforcement Analytics Platform (LEAP) bereits von Schlepperbekämpfern im Bundeskriminalamt eingesetzt. Sie analysiert Daten von Smartphones oder anderen Datenträgern und kann so Rückschlüsse auf die Herkunft von Geschleusten ziehen. Staatsschutzbehörden im Ausland nutzen diese Software auch, um dschihadistische Aktivitäten aufzudecken.
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