Fall Teichtmeister: Debatte um höhere Strafen

PK ZUR REFORM DES KORRUPTIONSSTRAFRECHTS: ZADIC
Justizministerin Zadic zeigt sich gesprächsbereit, will aber auch den Kinderschutz ausgebaut wissen.

Anlässlich des Falls Teichtmeister ist eine Diskussion über die Strafhöhe für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger losgebrochen. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach sich für eine Erhöhung aus. Gesprächsbereit zeigt sich die zuständige Justizministerin Alma Zadic (Grüne), sie will aber gleichzeitig Kinderschutzkonzepte ausgebaut wissen, wie sie in einer Stellungnahme gegenüber der APA erklärte.

„Wir brauchen österreichweite vorbeugende Kinderschutzkonzepte, die unsere Kinder wirksam vor Tätern schützen“, betonte Zadic, die auf seit Juni auf dem Tisch liegende Vorschläge verweist. Diese müssten jetzt endlich umgesetzt werden, hofft Zadic auf die Zustimmung der Familienministerin. Denn nur so könnten Kinder vor Tätern geschützt und Straftaten verhindert werden, „bevor sie passieren“.

Hohe Strafen allein nicht ausreichend

Selbstverständlich können höhere Strafen „ein wichtiger Baustein“ sein, alleine ausreichen werden sie aber nicht, so Zadic: „Wir werden uns anschauen, wo Straferhöhungen sinnvoll sein können.“ Die Justizministerin verwies auch darauf, dass alle Kinder, die in irgendeiner Form sexuelle Gewalt erfahren mussten, von der Justiz durch eine kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung während der Ermittlungen und der Gerichtsverhandlung unterstützt werden. Es sei wichtig, „dass sie in dieser schwierigen Situation nicht allein gelassen werden“.

Raab hatte zuvor den Strafrahmen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger hierzulande im Vergleich zu Deutschland als „unangemessen niedrig“ bezeichnet. Zudem hätten sich im digitalen Zeitalter die Möglichkeiten, an derartige „widerliche“ Bilder und Videos zu gelangen „massiv verändert“. „Es schadet daher nicht, sich den Strafrahmen anzusehen“, so Raab gegenüber der APA.

Darauf festlegen, wie hoch die Strafen künftig ausfallen sollen, wollte sich Raab nicht. Die Entscheidung darüber liegt bei der Justizministerin. Mit dieser stehe sie „im laufenden Austausch“. „Ich kann mir vorstellen, dass der Schutz von Kindern ganz oben auf der Agenda der Justizministerin steht“, so Raab, die auch für Kinderrechte zuständig ist. Derzeit drohen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger in Österreich bis zu zwei Jahre Haft.

Raab tritt dafür ein, die Causa nicht zu verharmlosen. Es sei eine Verhöhnung der Opfer, wenn von einem „digitalem Delikt“ die Rede sei. „Das raubt mir den Atem. Es handelt sich um Kinder, die missbraucht werden“, so die Ministerin. Als Konsument derartiger Bilder könne man die Verantwortung nicht von sich weisen, da die Fotos letztlich entstehen, weil es einen Markt dafür gebe.

Auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sprach sich in einer Aussendung dafür aus, Kindesmissbrauch „aufs Strengste“ zu ahnden. Im Rahmen einer Kriminaldienstreform werde derzeit die Bekämpfung derartiger schwerwiegender Delikte intensiviert. Im Fokus stehe dabei vor allem der Ausbau der Cyber-Ermittlungen in den Landeskriminalämtern und in Schwerpunktdienststellen in den Regionen. Auch werde eine spezielle Software implementiert, die automatischen Bildabgleich ermöglichen und dadurch die Ermittlungen vereinfachen solle, hieß es.

SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner forderte per Aussendung eine bessere Ausstattung des Büros Sittlichkeit und Kinderpornografie im Bundeskriminalamt. „Im Bundeskriminalamt herrscht offenbar eine schwierige Situation im Bereich der Aufklärung von Kindesmissbrauch. Ich habe Verständnis dafür, dass es herausfordernd ist, für diesen Bereich Personal zu finden und zu halten, daran muss gearbeitet werden“, meinte er und kündigte eine parlamentarische Anfrage zur Situation des Büros an.

Kommentare