Kindesmissbrauch: Höhere Strafen erweitern Polizei-Befugnisse

Kindesmissbrauch: Höhere Strafen erweitern Polizei-Befugnisse
Innenminister: Maßnahmenpaket "gibt Ermittlerinnen und Ermittlern stärkere Werkzeuge in die Hand"

Das Maßnahmenpaket der Regierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem (Online-)Missbrauch sorge auf Ermittlerseite für erweiterte Befugnisse: Aus Sicht der Polizei seien nicht zuletzt die höheren Strafen für Darstellungen von Kindesmissbrauch daher "absolut notwendig", urteilt das Innenministerium. Der Kampf gegen solche Delikte sei zudem ein wichtiger Punkt in der laufenden Kriminaldienstreform.

"In Zukunft wird in jedem Landeskriminalamt sowohl ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte eingerichtet werden, als auch eine entsprechende Software zum Einsatz kommen, die den digitalen Bildabgleich ermöglicht", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Freitag. "Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Formen von Gewaltkriminalität. Das vorliegende Maßnahmenpaket wird auch den Umfang der Ermittlungsbefugnisse erweitern und den Ermittlerinnen und Ermittlern stärkere Werkzeuge in die Hand geben."

Telefon-Überwachung wird möglich

Die Täter handeln verdeckt und setzen auf Anonymisierungstechniken, viel spielt sich im unregulierten Teil des Internets ab. Wird etwa im Darknet einschlägiges Bildmaterial mündiger minderjähriger Opfer (14 bis 18 Jahre) angeboten, hat die heimische Polizei im Moment noch keine Möglichkeit, systematisch verdeckte Ermittler zur Ausforschung des Täters einzusetzen. Auch die Überwachung der Telekommunikation sei derzeit nicht gestattet. Das wäre mit Inkrafttreten der geplanten gesetzlichen Änderungen dann der Fall.

Solche Möglichkeiten - wie der systematische Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern sowie Observation von mehr als 48 Stunden und die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung - sind sowohl in der virtuellen, als auch in der realen Welt an die Strafdrohung gebunden, wurde betont. "Diese Lücke an polizeilichen Ermittlungsbefugnissen wird durch die Erhöhung der Strafdrohung im genannten Bereich geschlossen." Die Arbeit der Polizei werde dadurch effizienter.

Sonderbereich für Verfolgung von Online-Kindesmissbrauch

Der Kampf gegen solche schwerwiegenden Delikte, die im Cyberraum verbreitet werden, ist auch Teil der Kriminaldienstreform. Dort geht es vor allem um den Ausbau der Cyber-Ermittlungen durch Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskriminalämtern, aber auch durch Schwerpunktdienststellen in den Regionen. In den Ermittlungsbereichen "Sexualdelikte" in den Landeskriminalämtern soll ein Sonderbereich für die Verfolgung von Online-Kindesmissbrauch geschaffen werden. Im Bundeskriminalamt wird das "Cyber Competence Zentrum" personell verstärkt. Eine Spezialsoftware soll künftig den automatischen Bildabgleich ermöglichen, das sei bereits am Laufen.

Die Darstellung des Missbrauchs von Kindern habe sich seit Einführung der Rechtsnorm (Paragraf 207a StGB) "massiv in verabscheuungswürdiger Form verschärft", von "Posing"-Fotos hin zu "sichtbarer Ausübung von sexuellem Missbrauch an Kindern". Zunehmende Digitalisierung habe die Hürden für Herstellung und Verbreitung minimiert, mit Smartphones und Flatrate-Internet habe praktisch jeder die technischen Voraussetzungen. "Das gesetzliche Verbot muss daher den gesellschaftlichen Unwert dieser in Qualität und Quantität gesteigerten abscheulichen Straftaten klar abbilden", so das Innenministerium.

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