Fall Teichtmeister: Nehammer für Strafverschärfung bei Kinderpornos
Im Zusammenhang mit dem Fall Teichtmeister - die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem mittlerweile vom Burgtheater entlassenen Schauspieler Florian Teichtmeister das Beschaffen und Horten von zehntausenden Dateien mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Unmündigen und Minderjährigen vor - verlangt Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) höhere Strafen für strafrechtlich überführte Täter. Die im §207a StGB vorgesehenen Strafen seien "derzeit lächerlich niedrig", meinte Nehammer.
"Gerade als Familienvater machen die schrecklichen und grausamen Taten, die gerade auch in den letzten Tagen wieder publik geworden sind, fassungslos und besonders betroffen", hielt der Kanzler in einer der APA übermittelten Stellungnahme fest. Neben höheren Strafen brauche es auch "eine klare Sprache", betonte Nehammer: "Es ist verharmlosend, von Kinderpornografie zu sprechen. Das ist Kindesmissbrauch und verdient keine Toleranz - schon gar nicht in Worten."
Bis zu 2 Jahre Haft
In Österreich würden Vermögensdelikte strenger bestraft als Delikte gegen Leib und Leben und insbesondere Sexualdelikte, monierte der Kanzler. Insbesondere das Beschaffen, Besitzen und Verbreiten von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern wird hierzulande seiner Ansicht nach zu milde sanktioniert. Während in Österreich für den Besitz von Kinderpornos - wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung mit bzw. an Kindern bis zu 14 Jahren - bis zu zwei Jahre Haft und für das Verbreiten derartigen Materials bis zu drei Jahre Haft drohen, sieht das Gesetz in Deutschland für dieselben Delikte Freiheitsstrafen von bis zu fünf bzw. bis zu zehn Jahren vor.
Die ÖVP habe den Grünen bereits konkrete Vorschläge zur Strafverschärfung übermittelt und Gespräche bzw. Verhandlungen über legistische Maßnahmen aufgenommen, gab Nehammer bekannt: "Strafen sind Ausdruck der Grenzen, die sich die Gesellschaft für unser Zusammenleben setzt. Und wenn es um Kindesmissbrauch geht und sexuelle Gewalt, dann braucht es härtere Grenzen, schärfere Gesetze und damit auch höhere Strafen." Die gegenwärtigen Strafrahmen für Kinderpornos kämen "einer Verharmlosung von Kinderschändern gleich", dies "kann und darf einfach nicht so bleiben", betonte der Bundeskanzler. Er ortete "eine Schieflage im Strafrecht, die behoben werden muss", daher habe er die betroffenen Ministerien ersucht, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam Strafenkataloge sowie ergänzende Maßnahmen auszuarbeiten.
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