Wie der Kirchenbeitrag berechnet wird
Der Kirchenbeitrag beträgt in der katholischen Kirche 1,1 Prozent vom Einkommen als Beitragsgrundlage. Davon wird ein allgemeiner Absetzbetrag von 59 Euro abgezogen. Der Mindestkirchenbeitrag beläuft sich auf:
- 120 Euro für Selbstständige,
- 33 Euro für Pensionisten, Arbeiter und Angestellte.
Befreit vom Kirchenbeitrag sind Schüler, Studierende ohne Einkommen, Auszubildende, Zivil- und Grundwehrdiener. Bei einigen Diözesen werden auch Pflegebedürftige in Pflegeheimen, die nur ein geringes Taschengeld bekommen, vom Beitrag befreit. Hier lohnt es sich, bei der Servicestelle verantwortlichen Diözese nachzufragen.
Natürlich gibt es vielfache Sonderregelungen, die auf die jeweilige Lage der Beitragszahler eingeht.
Sonderregelungen und Ermäßigungen beim Kirchenbeitrag
Wer genau wissen will, wie viel er gemäß seinem Einkommen zu zahlen hat, kann den Kirchenbeitragsrechner auf der Homepage der Erzdiözese Wien nutzen.
Alleinerzieher können etwas von Ermäßigungen beim Kirchenbeitrag profitieren, pro Kind gibt es ebenfalls einen Nachlass. Oft lohnt es sich auch, persönlich den Kontakt bei den Kirchenbeitragsstellen zu suchen. Für die Diözese Wien gibt es sechs Servicestellen. Die Kirche bietet außerdem einen Online-Finder für die nächste Kirchenbeitragsstelle. Dafür muss man nur die Postleitzahl angeben.
Der Zahlschein für den Kirchenbeitrag kommt viermal pro Jahr. Man kann aber auch auf einmal pro Jahr umstellen. Seit 2024 kann man bis zu 600 Euro des Kirchenbeitrags von der Steuer absetzen.
Zweckwidmung des Kirchenbeitrags
Jeder kann einen Teil des Kirchenbeitrags einem bestimmten Zweck widmen. Es gibt dafür ein eigenes Formular, auf dem mehrere Bereiche aufgelistet sind, denen das Geld direkt zugeführt werden muss. Die Liste reicht von der Priesterausbildung über die Familienbetreuung, den Kulturbereich, Soziales bis hin zur Umwelt. Allerdings können maximal 50 Prozent des Beitrags zweckgewidmet werden.
Jede Diözese hat ein eigenes Verfahren. Bei einigen kann man einfach per Online-Formular die gewünschte Zweckwidmung angeben, bei anderen muss man sie der Kirche direkt kommunizieren:
- Wien und östliches Niederösterreich: Hier geht es zum Zweckwidmungs-Formular für die Erzdiözese Wien.
- Salzburg und östliches Nordtirol: Hier geht es zum Zweckwidmungs-Formular für die Erzdiözese Salzburg.
- Westliches Niederösterreich: Für die Diözese St. Pölten muss der Widmungswunsch mit der Beitragsstelle abgesprochen werden (weitere Infos).
- Oberösterreich: Hier geht es zum Zweckwidmungs-Formular für die Diözese Linz.
- Steiermark: Für die Diözese Graz-Seckau sollte man den Widmungswunsch direkt mit der Beitragsstelle absprechen.
- Kärnten: Für die Diözese Gurk-Klagenfurt geht es hier zum Formular.
- Burgenland: Eine Zweckwidmung muss in der Diözese Eisenstadt direkt mit einer Servicestelle abgesprochen werden.
- Tirol: Für die Diözese Innsbruck gibt es ein Online-Formular für die Zweckwidmung des Kirchenbeitrags.
- Vorarlberg: Die Diözese Feldkirch bietet ein Online-Formular mit Anleitung für die Zweckwidmung.
In der Evangelischen Kirche wird der Kirchenbeitrag fast identisch eingehoben.
Wie der Kirchenbeitrag in der Evangelischen Kirche berechnet wird
Als Beitragsgrundlage wird das Jahreseinkommen des Vorjahres herangezogen. Ein Prozent davon ergibt den Kirchenbeitrag. Als allgemeiner Absetzbetrag werden 44 Euro abgezogen. Die genaue Beitragshöhe kann auch bei der evangelischen Kirche über einen eigenen Beitragsrechner ermittelt werden.
Bis zu 400 Euro Kirchenbeitrag pro Person können von der Steuer abgesetzt werden. Die jeweiligen Kirchenbeitragszahlungen werden seit dem Jahr 2017 bereits direkt an das Finanzamt gemeldet und automatisch in die Arbeitnehmerveranlagungen übernommen.
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