Der Tod der Christa P.: "Sag uns die Wahrheit!“

Der Tod der Christa P.: "Sag uns die Wahrheit!“
Vor rund einem Jahr verschwand die Linzerin. Monate später wurde ihre vergrabene Leiche entdeckt. Ein 44-Jähriger muss nun für zwei Jahre ins Gefängnis; nicht rechtskräftig.

Vor dem Linzer Landesgericht für Strafsachen liegen die Nerven blank: „Für Drogen gehst länger in Haft als für ein Menschenleben!“, empört sich eine Frau. Eine andere schreit dem Angeklagten zu: „Siehst du nicht Christas Mama, wie es ihr schlecht geht? Was du angestellt hast? Warum hast du es uns nicht vorher gesagt? Da rennt er, aber eine Leiche kann er vergraben!“

Der Tod der Christa P.: "Sag uns die Wahrheit!“

Nach dem Prozess kochen die Emotionen bei der Familie  hoch 

Gerade war ein 44-Jähriger wegen Imstichlassen einer Verletzten mit Todesfolge und Störung der Totenruhe (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Der Mann, so gibt er selbst zu, war dabei, als die 54-jährige Christa P. im Vorjahr starb. Obwohl es der Frau schlecht ging, rief er nicht die Rettung. Nach ihrem Tod vergrub er ihre Leiche in einem nahe gelegenen Kukuruzfeld in Ebelsberg. Erst acht Monate später wurde die Leiche der Frau entdeckt.

6 Monate Zusatzstrafe

Die Familie von Christa P. ging monatelang durch die Hölle. Der Gerichtstermin, so hofften Verwandte und Angehörige, sollte Gerechtigkeit bringen.

Doch davon war nach der Verhandlung nichts zu spüren. Der drogensüchtige Beschuldigte wurde zu sechs Monaten Zusatzstrafe verurteilt. Dazu kommt noch eine „alte“ Strafe wegen Drogenhandels und Diebstahls, die er nun absitzen muss. In Summe muss der Mann zwei Jahre ins Gefängnis. „Ich nehme das Urteil an“, erklärt der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war.

Der Tod der Christa P.: "Sag uns die Wahrheit!“

Die verstorbene Christa P.

Den meisten Anwesenden ist diese Strafe aber zu mild. „Kann man da keinen Einspruch machen?“, platzt es aus einer Schwester heraus. 

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