Unübersichtlicher Lockdown: Das Rätsel um den Ostereinkauf
„Das wird ein Tohuwabohu“, befürchtet Rainer Trefelik, Handelsobmann in der Wirtschaftskammer: Wien, Niederösterreich und das Burgenland kehren ab morgen, Gründonnerstag, in den harten Lockdown zurück, die übrigen Bundesländer aber nicht. Als ob das nicht schon genug der Teilung Österreichs wäre, splittet sich auch noch die Ost-Region in zwei Hälften: Wien wird den Lockdown später verlassen als Niederösterreich und das Burgenland.
Was ist nun im Ost(er)-Lockdown geschlossen?
All jene Geschäfte, die keine Waren des „täglichen Bedarfs“ anbieten, das reicht vom Kleidungs- bis zum Buchhandel, auch Bau- oder Elektronikmärkte fallen darunter. Möglich ist aber „click & collect“, also Abholen auf Bestellung. Die Übergabe der Waren muss aber im Freien stattfinden. Ebenso geschlossen haben die persönlichen Dienstleister, etwa Friseure oder Barbiere. Die Gastronomie ist ohnedies österreichweit zu (ausgenommen der Testregion Vorarlberg), Bestellen und Abholen ist auch im harten Lockdown weiterhin möglich.
Was bleibt geöffnet?
Supermärkte, Drogerien und natürlich Apotheken, ebenso Geschäfte mit Futtermitteln für Tiere oder Kfz-Werkstätten und natürlich Tankstellen (samt angeschlossener Lebensmittelshops). Freilich sind auch Arztpraxen sowie Test- und Impfstraßen in den drei Bundesländern nicht von der kurzzeitigen Schließung betroffen.
Laut Sozialministerium sollen Supermärkte nur „Waren des typischen Sortiments“ anbieten. Werden nun Gänge mit Spielwaren oder Pflanzen gesperrt?
Wohl kaum, die Frage des Sortiments war auch in den bisherigen Lockdowns Streitpunkt. Von den großen Handelsunternehmen gab es dazu auf Anfrage keine Stellungnahme.
Wann dürfen alle Handelsbereiche und Dienstleister wieder aufmachen?
In Wien vermutlich am 12. April, in Niederösterreich und Burgenland bereits am kommenden Dienstag.
Kommen danach auch im Handel die Eintrittstests wie beim Friseur?
Vorerst nicht. Es war geplant, aber bei einer Abstimmung im Bundesrat fehlten die nötigen Pro-Stimmen am Dienstag meldeten sich einige Mandatare krank (siehe Politik von innen). Beschluss und Umsetzung werden somit um mehrere Wochen verschoben.
In der Steiermark oder Oberösterreich bleibt der Handel offen. Sind Einkaufsfahrten dorthin nun verboten?
Das ist nicht so leicht zu beantworten. Grundsätzlich gilt eine Rund-um-die-Uhr-Ausgangsbeschränkung. Aber in den bisherigen Lockdowns durfte der Wohnbereich „zur Erholung“ verlassen werden, explizit erlaubt waren Tagesausflüge. Doch schließt das einen Shopping-Tag in einem Einkaufszentrum ein? Verfassungsjurist Peter Bußjäger ist skeptisch, Erholung sei zwar Definitionsfrage, jedoch: „Objektiv versteht man unter Erholung einen längeren Aufenthalt im freien. Gartenmöbel kaufen wird typischerweise nicht als Erholung betrachtet.“
Dürfen Wiener aber ab Dienstag in niederösterreichischen Einkaufszentren oder burgenländischen Outlets einkaufen? Sie liegen ja in der Ostregion.
Folgt man der Auslegung, wonach Einkaufen keine Erholung sei, nicht. „Aber wie prüft man das? Habe ich nach einem Ausflug in die Steiermark schnell einen kleinen Einkauf erledigt?“, überlegt Jurist Bußjäger. „Das große Problem dabei ist einfach die Vollziehbarkeit. Stelle ich Polizei hin? Und wenn, wo stelle ich sie hin?“
Lässt sich die Einhaltung des Ost(er)-Lockdowns kontrollieren?
Darauf gibt es mehrere Antworten. „De facto ist das nicht kontrollierbar und schwer sanktionierbar“, betont Spartenobmann Rainer Trefelik. „Nehmen Sie den Gummiparagrafen des psychischen Wohlbefindens. Damit kann man viel argumentieren.“ Ein kleinräumiger Lockdown entspreche nicht „der Lebensrealität“, vermutet Trefelik. Verfassungsexperte Peter Bußjäger betont, regeln ließe sich prinzipiell durch Verordnungen viel. „Aber wenn eine Verordnung nicht vernünftig vollziehbar ist, dann stellt sich die Frage, ob der Oster-Lockdown gerechtfertigt ist.“
Wie reagiert die Polizei?
Vorerst noch abwartend. „Wir sind flexibel und spontan und werden die Kontrollen entsprechend anpassen“, heißt es seitens der Wiener Polizei.
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