In Ostösterreich beginnt die Osterruhe: Was ab heute gilt
"Wir müssen der Bevölkerung reinen Wein einschenken", betont Michael Ludwig: Die Situation sei sowohl bei Infektionszahlen als auch auf den Intensivstationen sehr ernst. "Wer jetzt zögert oder nicht handelt, der agiert fahrlässig", mahnt der Wiener SPÖ-Bürgermeister.
Entsprechend hart fällt deshalb der Oster-Lockdown in der Bundeshauptstadt aus: An jenen Plätzen, an denen sich für Pandemie-Zeiten gar zu viele Menschen zu dicht gedrängt versammelt haben, gilt Maskenpflicht im Freien.
Die FFP2-Masken müssen ab heute, Donnerstag, etwa auch am Donaukanal getragen werden. Diese Maßnahme gilt auch am Schweden- und am Stephansplatz, am Karlsplatz inklusive Resselpark sowie beim Maria-Theresien-Platz zwischen Kunst- und Naturhistorischem Museum.
Und das sogar beim trotz Lockdowns erlaubten Sport im Freien: Wer an diesen Plätzen läuft oder radelt, braucht die FFP2-Maske vor Mund und Nase.
Erweiterung möglich
Diese Maskenpflicht bleibt bis mindestens 11. April aufrecht – so lange dauert laut Verordnung auch der Wiener Lockdown. Eine Erweiterung ist nicht ausgeschlossen: Sollte es dazu kommen, dass Menschen auf andere Plätze etwa vom Stephansplatz auf den benachbarten Graben ausweichen, könnte auch dort die Maskenpflicht verhängt werden, warnt Ludwig.
Schilder an den Plätzen weisen auf die Tragepflicht hin, die Polizei wird – gemeinsam mit dem Büro für Sofortmaßnahmen des Magistrats – in Schwerpunktkontrollen vor Ort sein. Wer sich nicht an die Regelung hält, soll zunächst mit Gesprächen überzeugt werden. Hilft auch das nichts, kann die Polizei ein Organmandat ausstellen. Ludwig rechnet jedoch nicht mit vielen Verstößen: "Das Tragen von Masken funktioniert bereits seit Längerem auf 20 Wiener Märkten, die Besucher dort sind sehr diszipliniert", betont der Stadtchef gegenüber dem KURIER. Er sei überzeugt, dass Masken auch im Freien nützen: "Durch das Auftreten der britischen Virus-Mutation hat sich die Lage geändert. Wenn Menschen eng beisammen sind, sorgt sie auch im Freien leichter für Infektionen." Zusätzlich geht es wohl auch um die symbolische Wirkung: Der Bevölkerung soll signalisiert werden, wie ernst die Lage ist. "Inzwischen erkranken auch viele junge Menschen sehr schwer", appelliert Ludwig an die Wiener: "Reduzieren wir unsere physischen Kontakte auf ein absolutes Minimum." Hinausgehen, um frische Luft zu schnappen, sei in Ordnung, "aber bitte keine Treffen". Ludwig will auch das Krankenanstaltengesetz ändern: Das soll helfen, mehr Plätze in Spitälern durch flexibleren Einsatz des Personals zu schaffen.
Lockdown XXL in Wien
Die "Osterruhe" ist damit in Wien mit Maskenpflicht strenger als in Niederösterreich und dem Burgenland. Gemeinsam ist der Ostregion jedoch, dass sie heute, Gründonnerstag, in den harten vierten Lockdown eintritt. Der Handel schließt bis auf jene Geschäfte, die Waren des "alltäglichen Bedarfs" anbieten. Die Friseur- oder Kosmetikstudios machen ebenso zu, nach den Ferien kehren die Kinder und Jugendlichen dieser Bundesländern zurück an die Computer zum Distance-Learning, denn die Schulen bleiben zumindest für den Unterricht geschlossen, Betreuung ist, wenn nötig, möglich.
Für die rund 3,9 Millionen Bewohner der Ostregion gelten ab sofort wieder die Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr: Den eigenen Wohnbereich darf man nur verlassen, um etwa zur Arbeit zu gelangen, im Supermarkt oder Apotheke einzukaufen, zum Arzt zu gehen oder eine Kirche zu besuchen, die Gottesdienste bleiben mit Publikum gestattet. Auch Sport im Freien fällt unter die Ausnahmegründe, allerdings nicht Schuhe shoppen in Oberösterreich: Einkaufsfahrten in andere Bundesländer sind laut Sozialministerium verboten, die Kontrolle darüber obliege allerdings den jeweiligen Bezirksbehörden.
Ausflüge zur Erholung dürfen Wiener, Niederösterreicher oder Burgenländer aber sehr wohl über die Landes- und Stadtgrenzen führen: Das ermöglicht beispielsweise einen Zoobesuch in der Steiermark, während der Wiener Tiergarten sperren muss der Lockdown gilt auch für Freizeiteinrichtungen.
Lockdown XL in NÖ und Burgenland
Für die berühmte „Osterruhe“ hatten die Landeshauptleute Niederösterreichs und des Burgenlands wohl den gleichen Plan: Hart, aber schneller vorbei. Die Geltungsdauer des Lockdowns beginnt wie in Wien heute, Gründonnerstag, sollte aber nur bis Dienstag, 6. April , reichen. Doch Mittwochabend schwenkten Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Hans Peter Doskozil (SPÖ) um: Beide Länder ziehen mit Wien gleich.
Es gilt somit: Bis 11. April bleibt der Handel geschlossen, ausgenommen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen oder Läden für Tierbedarf. Auch die persönlichen Dienstleister müssen sperren (z. B. Friseure), ebenso Freizeiteinrichtungen wie Museen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr. Die Länderchefs begründen die Verlängerung mit hohen Infektionszahlen sowie der Vermeidung eines "Fleckerlteppichs" in der Ostregion.
Aufgepasst beim Ausflug
In Niederösterreich kommen als weitere Hürde noch die Ausfahrtstests dazu (siehe auch Zusatzbericht): Sie gelten bereits für die Statutarstadt Wiener Neustadt sowie die Bezirke Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen, für Scheibbs könnte noch vor dem Osterwochenende diese Maßnahme ebenfalls schlagend werden. Das bedeutet aufpassen beim Ausflug etwa auf die Rax, sie liegt im Bezirk Neunkirchen: Wer also aus einem anderen Bezirk dort hinfährt, um spazieren zu gehen, muss bei der Heimfahrt einen negativen Corona-Test parat haben.
Solche Ausflüge sind trotz Lockdown ausdrücklich gestattet auch in andere Bundesländer. So darf sich ein Burgenländer oder Niederösterreicher laut Sozialministerium zur „körperlichen und psychischen Erholung“ über die Landesgrenzen hinaus bewegen. Auch die Fahrt zum Zweitwohnsitz ist möglich. Besuche zu empfangen oder selbst Besuche zu machen, fällt dann allerdings unter die "Eins-plus-eins"-Regel: Ein Haushalt darf sich mit einer Person eines anderen Haushalts treffen.
Lockdown L in Tirol
Mit Mittwochmitternacht ist Tirol in einen etwas schärferen Lockdown gewechselt: Das Bundesland unterliegt beinahe zur Gänze der Regelung der Ausfahrtstests (ausgenommen bloß der Bezirk Lienz). Wer aus Tirol nach Vorarlberg oder Salzburg fahren will muss einen negativen Corona-Test dabei haben. Innerhalb des Bundeslandes gelten zusätzlich Ausfahrtstests für die Bezirke Schwaz (vorerst bis 8. April) und Kufstein (vorerst bis 14. April), in einigen Gemeinden im Bezirk Schwaz gilt zudem FFP2-Maskenpflicht im Freien.
Lockdown M in Kärnten, Salzburg, OÖ und der Steiermark
In diesen vier Ländern geht alles weiter wie bisher, etwa bei den Besuchsregeln, zwei Haushalte mit maximal vier Erwachsenen und sechs Kindern, ändert sich nichts. Sämtlicher Handel und alle Dienstleister haben geöffnet, ebenso Freizeiteinrichtungen wie Museen oder Zoos. Die Schulen kehren am Dienstag zum je nach Schulstufe wechselweisen Präsenzunterricht zurück, ausgenommen einige wenige stark belastete Gemeinden in der Steiermark. Die Gastronomie hat aber weiterhin geschlossen.
Lockdown S in Vorarlberg
Das Bundesland ist seit 15. März Testregion. Es gelten zwar die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr früh, aber die Gastronomie ist geöffnet: Gäste brauchen einen negativen Corona-Test, pro Tisch im Lokal sind maximal vier Erwachsene aus zwei Haushalten erlaubt, abseits des Sitzplatzes sind FFP2-Masken nötig. Auch Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmern sind möglich, Kinos haben geöffnet, es gilt Test- und Maskenpflicht. Bis zu zehn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Sälen Sport treiben.
Kommentare