Demo: Yoga-Lehrer rebellieren gegen neue Corona-Auflagen
Ruhe und Entspannung tun in einer sich zuspitzenden Pandemielage mehr Not denn je. Und genau das ist – neben körperlicher Ertüchtigung – das, was tausende Österreicher beim Trendsport Yoga suchen und finden.
Doch den Yoga-Lehrern kommt die innere Ruhe zunehmend abhanden. Sie bangen nach den erneut verschärften Covid-19-Auflagen um ihre wirtschaftliche Existenz. Vergangene Woche hat der Bund mit seiner Verordnung die erlaubte Zahl an Kursteilnehmern erneut beschränkt – von zuvor ohnehin nur noch zehn auf sechs.
„Das kam für uns völlig überraschend“, sagt Kathrin Bielowski, die in Innsbruck ein Yoga-Studio betreibt, in dem sie auch selbst unterrichtet. Die neuerliche Verschärfung sei weder für Betreiber, noch Teilnehmer nachvollziehbar, sagt sie.
Keine Durchmischung, kein Körperkontakt
In ganz Österreich ist laut der Tirolerin kein einziger Cluster bekannt, der auf ein Yoga-Studio zurückzuführen ist. Das ist für Bielowski auch nicht weiter verwunderlich: „Denn wer sich auch nur im Mindestansatz mit dem Konzept Yoga beschäftigt hat, müsste wissen, dass es bei der Ausübung zu keiner Durchmischung und zu keinem Körperkontakt kommt, sowie notwendige Abstände ohnehin eingehalten werden.“
„Es kann keine eigenen Richtlinien für einzelne Sportarten geben“, heißt es zu diesem Einwand vom Sportministerium auf Anfrage. Grundsätzlich bedeute sechs Personen wesentlich weniger Sozialkontakte als zehn.
Die neuen Regeln machen es laut Bielowski für viele Studio-Betreiber unmöglich, kostendeckend zu arbeiten und kämen einer Betriebsschließung gleich. Zwar dürfen mehrere Kurse nebeneinander abgehalten werden, die Teilnehmer sich vor oder nachher aber nicht vermischen.
Zweierlei Maß
Für viele sei das „organisatorisch nicht mehr machbar“, sagt die Tirolerin, die nicht versteht, dass „gleichzeitig ganze Fußballmannschaften weiter trainieren können, die ja auch noch Körperkontakt haben“.
Um auf die Lage der Studiobetreiber aufmerksam zu machen, hat Bielowski für kommenden Samstag einen stillen Protest vor dem Innsbrucker Landhaus (11 bis 12 Uhr) organisiert. Yoga-Lehrende und -Begeisterte wollen gemeinsam auf ihren Matten eine Stunde meditieren.
KURIER: Dürfen Studiobetreiber mehrere Gruppen a 6 Personen gleichzeitig unterrichten und unter welchen Auflagen?
Aus dem Sportministerium: Grundsätzlich darf jede Trainingsgruppe/Veranstaltung aus maximal sechs Personen + Trainerin/Trainer bestehen. Mehrere Veranstaltungen à 6 Personen + Trainerin/Trainer können dann abgehalten werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen wie etwa durch klare bauliche Trennung eine Durchmischung der einzelnen Gruppen/Veranstaltungen verhindert wird.
Was sind die Gründe dafür, dass die Gruppengröße erneut (von zehn) reduziert wurde, obwohl der Sport ohnehin mit Abstand auf fixen Plätzen – den Yogamatten – betrieben wird?
Es kann keine eigenen Richtlinien für einzelne Sportarten geben. Grundsätzlich bedeuten sechs Personen wesentlich weniger Sozialkontakte als zehn Personen. Auch etwa in der Garderobe.
Was sagt man Betreibern, die nicht verstehen, dass gleichzeitig etwa elfköpfige Fußballmannschaften gemeinsam trainieren und spielen dürfen, obwohl die auch noch Körperkontakt haben?
Es ging der Bundesregierung darum, die Sportausübung in allen Sportarten möglichst lange mit möglichst wenig Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Mannschaftssportarten können in Wettkampf und Training nur dann sinnhaft ausgeübt werden, wenn Teams mit der für die Sportart erforderlichen Zahl von SpielerInnen gegeneinander antreten können. Fußball ist zudem eine Outdoor-Sportart mit zumeist kurzzeitigem Körperkontakt, sodass das Infektionsrisiko bis dato im überschaubaren Bereich lag.
Warum können Personen etwa in Fitnessstudios weiter ohne neue Beschränkungen in einem Raum trainieren, während das in Kursen nicht mehr möglich ist?
Der Unterschied liegt darin, dass bei Kursen durch die festgesetzte Beginnzeit eine bestimmte Anzahl an KursteilnehmerInnen zur gleichen Zeit eintrifft, mit der Sportausübung beginnt und mitunter längere Zeit nebeneinander verweilt. Beim laufenden Betrieb im Fitnessstudio ist bei der Sportausübung ein Meter Abstand einzuhalten.
Mit den nun erneut verringerten Gruppengrößen erhöht sich laut den Betreibern der Aufwand, die Regeln einzuhalten, massiv. Es stellt sich aber auch die Frage, ob sie überhaupt noch wirtschaftlich arbeiten können. Wird es hier Entschädigungen geben, da die Kurse ja bereits unter den vorherigen Regeln ausgeschrieben wurden?
Das ist keine Thematik, die im Ermessen des Sportministeriums liegt.
Müssen Studiobetreiber nun – im Sinne der Vorgaben für Veranstaltungen – Präventionskonzepte vorlegen? Und müssen diese dann für jeden einzelnen Kurs (Veranstaltung), die ja oft auch von verschiedenen, selbstständigen Lehrern abgehalten werden, ausgearbeitet werden?
Da jeder einzelne Kurs (Veranstaltung) nur aus 6 Personen + Trainerin/Trainer bestehen darf, ist für diesen Kurs/diese Veranstaltung per se kein Präventionskonzept vorzulegen.
Kommentare