Das Problem mit dem Wolf: Weidezonen in Tirol sollen abgeändert werden

Das Problem mit dem Wolf: Weidezonen in Tirol sollen abgeändert werden
Oppositionsvorstoß von SPÖ, FPÖ, Liste Fritz und Neos. Schwarz-grüne Koalition will Antrag unterstützen, jedoch erweitern.

In der „Dauercausa Wolf“ zeichnet sich nun in Tirol ein Allparteien-Konsens in der Landtagssitzung kommende Woche ab. Die Opposition aus SPÖ, FPÖ, Liste Fritz und Neos war mit einem Dringlichkeitsantrag vorgeprescht, der eine Forderung nach drei Weidezonen enthält, um das Problem mit den großen Beutegreifern mittelfristig in den Griff zu bekommen. Die schwarz-grüne Koalitionäre bekundeten daraufhin Zustimmung.

Mit der Verkündung, man wolle den Antrag mit zusätzlichen Fragen unterstützen und der Dringlichkeit zustimmen, versuchte Schwarz-Grün einer Pressekonferenz der Opposition am Donnerstag in Innsbruck nach intensiven Verhandlungen etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Europarechtler Walter Obwexer soll mit einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt werden. Schwarz-Grün will damit unter anderem überprüfen, ob die aufgeworfenen Fragen mit dem Europarecht in Einklang zu bringen sind.

Drei Zonen

Konkret hat der Dringlichkeitsantrag der Opposition drei Weidezonen zum Inhalt und soll die Grundlage für eine Gesetzesänderung schaffen. In der ersten Zone sollen die großen Beutegreifer Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal vollständig geschützt sein. Die Zone 2 orientiert sich am aktuellen Tiroler Wolfsmanagement: Entnahme von Problemtieren nach Empfehlung. Für den dritten Bereich würde es eine Änderung des Jagdgesetzes benötigen, damit etwa verhaltensauffällige Wölfe innerhalb von 24 Stunden gejagt werden können.

Stefan Brugger, Obmann von „Weidezone Tirol“, streute der Opposition bei der Pressekonferenz jedenfalls Rosen. „Hier stehen die Männer, die in Sachen Wolf und Bär gehandelt haben“, meinte er. Womöglich hätte auch die bevorstehende Landtagswahl zum Umdenken beigetragen, so Brugger.

Trotz grundsätzlicher Zustimmung wollen ÖVP und Grüne den Prüfantrag aber erweitern. Unter anderem darum, ob eine gesetzliche Begriffsbestimmung für auffällige Wölfe, Bären, Luchse oder Goldschakale zulässig ist. Darüber hinaus sollen Rechtsexperten klären, inwieweit die aufschiebende Wirkung bei Entnahmeentscheidungen aberkannt werden könne.

Gesetzesänderung

In Tirol lässt das Thema Wolf wegen der vielen Schafsrisse regelmäßig die Wogen hochgehen. Vor allem die Bauernschaft kritisierte beständig die mangelnde rechtliche Möglichkeit, die Tiere abzuschießen.

Um eine leichtere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli 2021 eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Im Herbst lag ein konkreter Fall am Tapet. Das Kuratorium gab eine Empfehlung für einen Abschuss aus, woraufhin die Landesregierung die notwendige „Gefährdungsverordnung“ verabschiedete. Das Landesverwaltungsgericht hob aber den Abschussbescheid des Landes nach Beschwerden von WWF und Ökobüro wieder auf.

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