Für ganz Österreich gilt: Mit Donnerstag, 22. Juli, ist die generelle Maskenpflicht in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen gefallen. In großen Teilen des Handels ist der Mund-Nasen-Schutz nach dessen verpflichtender Einführung im Dezember 2020 wieder obsolet. Masken sind nur noch in Lebensmittelgeschäften (auch in Tankstellenshops), Apotheken, Banken und Postfilialen vorgeschrieben, dort gilt die Maskenpflicht nun schon seit genau einem Jahr ohne Unterbrechung. Nötig ist der MNS auch in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis.
Masken sind zudem nicht länger vorgeschrieben, wo die 3-G-Regel greift, und zwar: In der Tagesgastronomie vom Kaffeehaus bis zum Speiselokal, in Sporteinrichtungen, bei körpernahen Dienstleisten, bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen oder Zeltfesten, in Zoos und Schwimmbädern. Als Passierschein gehen neben dem Nachweis, geimpft oder genesen zu sein, auch Antigentests aus Apotheken oder Schnellstraßen und Wohnzimmertests durch. Testpflicht besteht ab einem Alter von zwölf Jahren.
Für die Nachtgastronomie (z. B. Discos oder Clubs) wurde eine verschärfte Version in Form der 2-G-Regel vorgeschrieben: Einlass bekommt nur, wer geimpft oder PCR-getestet ist.
Für jedes Lokal gilt Registrierungspflicht (ab einem Aufenthalt von 15 Minuten).
Für Besucher von Spitälern gilt neben der 3-G-Regel auch Maskenpflicht. Das Gesundheitsministerium schreibt nur MNS vor, viele Anstalten verlangen aber durch die Hausordnung die hochwertigere FFP2-Maske.
Für Wien gilt: Die Maske bleibt auf, überall im Handel und nicht nur im Supermarkt. MNS-Pflicht besteht zudem auch bei Veranstaltungen trotz 3-G-Regel (z. B. Theater oder Kino).
Wien schreibt Masken auch im Rahmen der Religionsausübung vor und: Die Testpflicht beginnt bereits ab sechs Jahren, Wohnzimmertests sind nicht mehr zugelassen. Während überall sonst beliebig viele Besucher in Spitäler dürfen, ist dies in Wien auf eine Person pro Patient und Tag beschränkt.
Für Salzburg gilt: In der Gemeinde Großarl im Pinzgau gilt von morgen, Samstag, bis 6. August wie in Wien die erweiterte Maskenpflicht im Handel, allerdings sogar mit FFP2-Masken.
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