Als uns die Pandemie im Griff hatte: Die kuriosesten Regeln


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Die ersten Meldungen klangen noch relativ unspektakulär: Im Dezember 2019 machten Berichte die Runde, in China grassiere eine neue Lungenerkrankung. Was niemand ahnte: Dass uns dieses Virus bereits wenige Wochen später weltweit Lockdowns bescheren würde.
Ein Rückblick auf die turbulenten ersten Corona-Monate – und auf die kuriosesten Maßnahmen, die in Österreich damals galten.
Noch im Jänner 2020 beobachtete die Weltgesundheitsorganisation WHO die Erkrankung zwar bereits, besondere Empfehlungen für Reisende gab es aber keine. Von 60 Erkrankten und einem Toten war im Jänner in China die Rede; weitere Fälle traten in Südkorea, Japan, Thailand und in den USA auf.
Als Reaktion kam es am 23. Jänner 2020 in Wuhan in China zum ersten Corona-bedingten Lockdown: Bahnhöfe und der Flughafen wurden gesperrt, Reisen eingeschränkt, außerdem herrschte Maskenpflicht. Wobei der Begriff „Corona“ damals noch gar nicht in Verwendung war: Dieser Name wurde von der WHO nämlich erst im Februar 2020 eingeführt.
Erste Corona-Welle erschütterte Italien
In Europa war von Alarmstimmung zu jener Zeit noch nichts zu merken. Auch dann noch nicht, als am 25. Jänner die ersten drei Fälle in Frankreich bekannt wurden. Erst Anfang Februar machten sich die dramatischen Dimensionen der neuartigen Viruserkrankung bemerkbar: Da erschütterte nämlich eine Corona-Welle Italien, Städte im Norden des Landes wurden abgeriegelt, der Karneval in Venedig abgesagt, Österreich stellte den Bahnverkehr nach Italien ein.
Hierzulande wurden die ersten offiziellen Corona-Fälle schließlich am 25. Februar 2020 registriert: In Innsbruck wurde ein italienisches Paar positiv getestet, die beiden hatten sich mutmaßlich in Bergamo angesteckt.
Corona wurde zur Pandemie erklärt
Ab März überschlugen sich die Ereignisse: Die Regierung verkündete täglich neue Maßnahmen, ein Cluster in Ischgl sorgte international für Schlagzeilen. Weltweit kam es zu Hamsterkäufen: In Österreich und Deutschland horteten die Menschen Klopapier und Nudeln, in den USA Waffen und Munition. Am 11. März erklärte die WHO Corona zur Pandemie. Mit 16. März 2020 trat in Österreich der erste Lockdown in Kraft. Das Ende sämtlicher Maßnahmen sollte erst am 30. Juni 2023 kommen – mehr als drei Jahre später.
Im Folgenden ein Rückblick auf die vielen Regeln, die damals galten.
Wer Corona hört, denkt an ... ja, woran eigentlich?
Das Erste, das in den Sinn kommt, sind wohl die Masken, gefolgt von Tests und Impfungen – und natürlich Lockdowns. Doch es gab in mehr als drei Jahren Pandemie viele Maßnahmen in Österreich, von denen im Rückspiegel manche seltsam und einige völlig absurd anmuten.
Fast alles stand still
Insgesamt gab es bis Dezember 2021 vier sogenannte harte Lockdowns, in denen alles heruntergefahren wurde, was nicht als lebensnotwendig betrachtet wurde.
Dazu kamen „Light“-Varianten nicht mit ganz so restriktiven Maßnahmen bzw. bundesländerweise unterschiedlichen Ausprägungen: etwa jener Lockdown ab April 2021, der nur in Wien, Niederösterreich und im Burgenland galt und auch da unterschiedlich lang. Der Ost(er)Lockdown 2021 hatte dann auch kuriose Ausformungen: Grundsätzlich galt eine Ausgangsbeschränkung für die Bewohner der Ostregion, Einkaufsfahrten etwa in die Steiermark waren somit untersagt. Nicht aber „Tagesausflüge“ zum Wandern, das diente ja der Erholung – der Kauf von Gartenmöbeln in einem Baumarkt fiel nicht unter Erholung.
Zwei-Klassen-Gesellschaft
Eine im Rückblick äußerst umstrittene Maßnahme war der Lockdown für Ungeimpfte: Zwischen 15. November 2021 und 31. Jänner 2022 hatten Personen, die sich nicht gegen Covid impfen lassen wollten, keinen Zutritt zu gewissen Dienstleistern (z. B. Friseure) oder durften nicht in die Gastronomie.
Die Maske, der treueste Begleiter
Als am 6. April 2020 die Maskenpflicht im Handel verordnet wurde, standen viele Österreicherinnen und Österreicher vor einem Problem: Woher nehmen? Wer halbwegs geschickt war, nähte sich den berühmten MNS alias Mund-Nasen-Schutz einfach selbst, und sei es aus einem ausgedienten Halstuch.

Beim Einkaufen früher alltäglich: Die FFP2-Masken und die Desinfektion der Einkaufswägen.
Der Stoff hatte spätestens am 26. Jänner 2021 ausgedient: Ab da galt für die meisten Bevölkerungsgruppen FFP2-Pflicht, sobald Maskierung verordnet wurde – und zwar überall dort, wo man auf haushaltsfremde Personen treffen konnte, von den Öffis bis zum Museum Die Maske war der längste Begleiter durch die Pandemie. Im Supermarkt etwa fiel sie im Juni 2022, hielt sich aber bis April 2023 in Bereichen mit vulnerablen Personen, etwa bei Besuchen in Pflegeheimen.
Ausgangsbeschränkungen
Die Gründe, die eigene Wohnung legal verlassen zu dürfen, wurden bereits 2020 eng gefasst, darunter Abwendung von Gefahr für Leib und Leben, Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, berufliche Zwecke, familiäre Pflichten oder Aufenthalt im Freien zwecks Erholung. Diese Maßnahme ging Hand in Hand mit den Lockdowns und war zuweilen zeitlich beschränkt, in Lockdown 2 ab November 2020 galt diese Ausgangsbeschränkung etwa zwischen 22 und 6 Uhr.
Hallo, Babyelefant
Das Wort des Jahres 2020 war der Babyelefant. Marketingexperten hatten sich das süße Rüsseltier ausgedacht, um den Österreichern den von der Regierung verordneten Ein-Meter-Mindestabstand anschaulicher zu machen. Dessen Einhaltung wurde von der Polizei übrigens auch im Freien auf Parkbänken kontrolliert – Strafen wurden später nach Gerichtsurteilen aufgehoben, da das Sitzen auf Bänken nicht explizit in Verordnungen genannt war.

Kein Meter Abstand auf Bank? Die Strafen wurden später aufgehoben.
Im Jänner 2021 legte der Babyelefant zu, er verdoppelte sich eine Zeit lang auf zwei Meter. Er trabte ab Mai 2020 zunächst beim Spazieren im Freien mit, wenn man mit einer haushaltsfremden Person unterwegs war, und natürlich ging er auch mit einkaufen. Apropos einkaufen: Im Supermarkt musste eine Zeit lang pro Person zehn Quadratmeter Fläche Platz sein – sonst war kein weiterer Zutritt möglich.
Die Gäste am Wirtshaustisch
Die Corona-Lockerungsverordnung im Mai 2021 freute viele, denn sie ließ Gasthausbesuche wieder zu. Allerdings: Im Inneren der Lokale durften nur bis zu vier Erwachsene am Tisch Platz nehmen sowie bis zu sechs Minderjährige unter 18 Jahren, die Tische mussten zwei Meter auseinander stehen, es galt Maskenpflicht auf dem Weg zum Tisch – und ein 3-G-Nachweis, nur geimpft, getestet oder genesen durfte man ins Lokal, zudem wurde man registriert. Wer einen Fantasienamen angab, machte sich strafbar (bis zu 500 Euro Buße) – außer, man blieb nur maximal 15 Minuten, dann fielen Test wie Registrierungspflicht weg.
Besuche in der eigenen Wohnung
In den ersten Lockdowns gab es strikte Besuchsregelungen, so durfte ein Haushalt nur Besuch einer Person eines anderen Haushalts bekommen. Zu Silvester gab es zuweilen Sonderformen, etwa 2021: Ab 22 Uhr durften nur noch bis zu zehn Personen miteinander feiern.
Die Urlaubsreise, (verbotener) Luxus
Ende 2020 herrschte Lockdown, doch so manche Fluglinie lockte mit Destinationen in der Ferne ohne Einreisebeschränkungen. Bloß: „Urlaubsreisen sind nicht von den Ausnahmebestimmungen des geltenden Lockdowns erfasst und daher unzulässig“, hieß es damals vom Sozialministerium. In späteren Lockdowns wurde Urlaub als Erholung aufgenommen und damit erlaubt.
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