Diese Regeln sind seit 5. März gültig
Ungeachtet der politischen Turbulenzen und der weiterhin hohen Zahl an täglich neuen Infektionen bleibt es dabei: Laut der Donnerstagnacht veröffentlichten Covid-19-Basisverordnung, die die aktuelle 4. Maßnahmenverordnung ablöst, sind die meisten Corona-Regeln bald passé.
Die neue, alte Zeitrechnung beginnt am Samstag, null Uhr: Am 5. März treten die Lockerungen in Kraft, die unter anderem die coronabedingte Sperrstunde beenden. Seit 19. Februar lag sie bei 24 Uhr, zuvor wochenlang bei 22 Uhr. Diese Sperrstunde um Mitternacht gilt - spitzfindig, aber rechtlich korrekt - somit nur noch Freitag, 4. März, ebenso das Konsumationsverbot bei gewissen Veranstaltungen. Deshalb öffnen einige Nachtlokale bereits Samstag früh wieder, nämlich eine Minute nach Mitternacht.
Was ändert sich ab Samstag?
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen verschwinden. Das betrifft vor allem Zutrittsregeln und die weitreichende Maskenpflicht in Innenräumen. Auch die Nachtlokale, die seit Beginn der Pandemie insgesamt rund 20 Monate geschlossen waren, sperren wieder auf. Das Besucherlimit vom maximal 2.000 Personen bei Veranstaltungen fiel bereits Mitte Februar, nun folgt auch das Aus für das Konsumationsverbot bei Events ab 50 Teilnehmern ohne fixe Sitzplätze. Das ebnet der Nachtgastronomie, aber auch diversen Festivals den Weg zurück.
Ist 3-G noch für Friseurbesuch, im Gasthaus oder im Opernhaus nötig?
Nein. Überall, wo bisher ein 3-G-Nachweis gezückt werden musste, ist das ab morgen, Samstag, gemäß der neuen Corona-Basismaßnahmenverordnung (sie lag am Donnerstag nur als Entwurf vor) nicht mehr notwendig. Das gilt für Gastronomie – auch für Nachtlokale – und Hotellerie ebenso wie bei jeglichen Kultur- und Sportveranstaltungen, zudem im Freizeitbereich sowie für sämtliche körpernahe Dienstleister. Auch die Registrierungspflicht der Besucher und Gäste fällt nun weg.
Muss man noch Maske tragen?
Ja, allerdings nicht mehr so oft wie bisher. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen besteht nur noch dort, wo Menschen zwingend hingehen müssen, um sich zu versorgen, und wo bisher kein 3-G-Nachweis nötig war: Handel mit lebenswichtigem Bedarf (z. B. Supermarkt), Apotheken, Post- und Bankfilialen, medizinische Grundversorgung (z. B. Arztpraxen). Sie gilt allerdings - und das ist bemerkenswert - auch in sogenannten Mischbetrieben: Wenn ein Geschäft Waren anbietet, die als "lebensnotwendig" anzusehen sind - von der Batterie über den Feuerlöscher bis zur Glühbirne - dann gibt es "eine durchgehende Maskenpflicht". Das trifft dann z. B. auf Baumärkte zu.
Ebenso gilt Maskenpflicht in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und bei Schülertransporten, allerdings nicht mehr in Reisebussen oder Seilbahnen. Im Flugzeug und auf den Flughäfen müssen Passagiere aber weiter Masken tragen. Für Personen ab 14 Jahren sind FFP2-Masken vorgeschrieben, Ausnahmen gibt es für medizinisch begründete Fälle oder etwa Schwangere – sie brauchen wie Sechs- bis 14-Jährige nur Mund-Nasen-Schutz. Kinder unter sechs Jahren benötigen keine Maske.
Gelten diese Lockerungen für alle Bundesländer?
Für die meisten schon. Nur Wien behält seinen strengeren Weg und verlangt weiterhin 2-G in der Gastronomie, das schließt die Nachtlokale ein. Auch die generelle Maskenpflicht im gesamten Handel wird in Wien vorerst bleiben, kündigte Stadtchef Michael Ludwig an: „Die Pandemie ist nicht vorbei“, mahnte Ludwig am Donnerstag, das Infektionsgeschehen sei auf hohem Niveau. „In Wien bleiben wir beim vorsichtigen Kurs.“
Was gilt in Spitälern oder Senioren- und Pflegeheimen?
Hier bleibt es grundsätzlich bei 3-G, und zwar sowohl für Besucher als auch für das Personal. Wer also einen Patienten besuchen will oder in einem Krankenhaus arbeitet, muss geimpft, genesen oder negativ getestet sein: PCR-Tests gelten österreichweit 72 Stunden, Antigentests 24 Stunden; in Wien gelten PCR-Tests maximal 48 Stunden.
Gibt es 3-G am Arbeitsplatz noch?
Großteils nicht, die weitreichen Öffnungen machen diese rechtsverbindliche Vorschrift hinfällig. Ausgenommen sind die Bereiche mit sogenannten vulnerablen Gruppen: Für Mitarbeiter von Heimen und Krankenhäusern sind 3-G-Nachweise weiter vorgeschrieben.
Ist der „grüne Pass“ somit abgeschafft?
Nein, wer die App am Handy gespeichert hat, sollte sie nicht gleich löschen, denn: Bei der Einreise nach Österreich gilt vorerst weiterhin die 3-G-Regel – ebenso wie in den meisten anderen Staaten. Zudem ist der „grüne Pass“ derzeit noch in vielen beliebten Urlaubsländern ein Muss, in Italien etwa gilt bis Ende März noch 2-G in Lokalen oder Hotels. Einen Überblick bietet das Außenministerium auf seiner Homepage (www.bmeia.gv.at/reise-services/rei seinformation).
Bleiben die Corona-Tests in der Schule trotz der Lockerungen?
Ja. Bis auf Weiteres wird laut Bildungsministerium weiterhin drei Mal wöchentlich getestet.
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