Viele Neuinfektionen, dennoch Lockerungen: "Eine Gratwanderung"
Rund 39.500 neue Infektionen mit dem Coronavirus binnen 24 Stunden wurden am Mittwoch registriert - dieser Wert war der zweithöchste seit Beginn der Pandemie vor zwei Jahren. Und doch: Ab Samstag sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen zu Ende - die Bundesregierung plant bekanntlich mit 5. März eine massive Lockerungswelle. Abgesehen von Spitälern oder Pflegeheimen gibt es dann keinerlei 3-G-Zutrittsregeln mehr. Auch die Maskenpflicht in Innenräumen soll großteils fallen, die Nachtgastronomie öffnet und die Corona-Sperrstunde (derzeit 24 Uhr) ist Geschichte.
Ist das angesichts der hohen Zahl neuer Ansteckungen vertretbar? Gecko, das Beratungsgremium der Regierung, sagt ja: Die Situation in den Spitälern sei "stabil genug", wie Gecko-Leiterin Katharina Reich Mittwochnacht in der ZIB 2 versicherte. Doch in der ORF-Sendung war auch Komplexitätsforscher Peter Klimek zu hören - deutlich skeptischer: Er sprach angesichts der Neuinfektionen von "einer Gratwanderung" und ging davon aus, dass deren Anzahl in den kommenden Wochen auf diesem hohen Niveau bleiben werde, jedenfalls im März. "Darauf muss man sich einstellen", betonte Klimek. Auch Virologin Eva Schernhammer bewertete die Lockerungen als "eine Spur zu früh".
Was gilt ab 5. März?
Bis Mittwochnacht lag die Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), die die Öffnungsschritte rechtlich überhaupt erst möglich macht, allerdings noch nicht vor. Angekündigt wurde jedenfalls, dass die seit 19. Februar geltende 3-G-Regel zur Gänze fällt: Vom Gasthaus über Seilbahnen und Veranstaltungen bis zum Friseursalon gibt es ab Samstag keinerlei Zutrittsregeln mehr.
3-G (geimpft, genesen oder getestet) gilt dann bundesweit nur noch in Spitälern sowie Senioren- und Pflegeheimen für Mitarbeiter und Besucher. Der "Grüne Pass" wird auch noch bei der Einreise nach Österreich nötig sein, hier gilt bereits seit 22. Februar die 3-G-Regel für alle Personen ab zwölf Jahren statt wie zuvor 2-G (geimpft oder genesen).
Masken (ab 14 Jahren FFP2, für 6-bis 14-Jährige oder z. B. Schwangere Mund-Nasen-Schutz) sind ab 5. März nur noch verpflichtend in Geschäften mit lebensnotwendigem Bedarf oder Dienstleistungen zu tragen, z. B. Supermärkte, Post- und Bankfilialen, Apotheken und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Diese Lockerungen machen 3-G am Arbeitsplatz weitgehend obsolet. Minister Martin Kocher (ÖVP) kündigte das Aus für 3-G im Job ebenfalls ab 5. März an.
Wien ist strenger
Wien dürfte aber strenger bleiben, dort soll 2-G in der Gastronomie bleiben, das würde dann freilich auch für die Nachtgastronomie gelten. Auch die Maskenpflicht im gesamten Handel könnte bleiben.
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