Ab heute: Impfpflicht und Lockerungen
Mit dem heutigen Samstag fallen einige Corona-Einschränkungen, gestern hat das Gesundheitsministerium die entsprechende Verordnung vorgelegt.
Lokale dürfen ab heute, Samstag, bis Mitternacht offen halten, die Sperrstunde wird von 22:00 auf 24:00 Uhr verlegt.
Weiters wird die Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte erhöht. Die Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen und bei außerschulischen Jugendveranstaltungen steigt von 25 Personen auf 50 Personen. Damit sind in der Jugendarbeit und bei Ferienlagern mehr Teilnehmer möglich. Bei größeren Events entfällt die Testpflicht.
Kein 2-G+ bei Veranstaltungen
Eine nicht unwesentliche Neuigkeit gibt es durch die Verordnung auch für Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen. Zwar bleibt die Zahl der zugelassenen Gäste mit 2.000 gleich, doch gibt es nur noch eine 2-G-Erfordernis, also die Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein.
Bisher war bei Events bis zu 1.000 Personen zusätzlich ein PCR-Test-Erfordernis gegeben und bei Veranstaltungen bis 2.000 Personen musste man neben dem Test auch noch geboostert sein.
Weitere Lockerungen
Die heutige Maßnahme ist der Auftakt für weitere Lockerungen.
Mit 7. Februar fällt die Maskenpflicht an Schulen in einem Teilbereich: Im Sportunterricht im Turnsaal müssen dann keine Masken mehr getragen werden.
Ab dem 12. Februar 2022 fällt 2-G-Regel im Handel. In allen Geschäften wird dann durchgehend nur mehr eine FFP2-Maskenpflicht gelten.
Ab 14. Februar müssen Volksschüler keine Masken mehr tragen, wenn sie an ihrem Tisch sitzen. Außerhalb der Klasse gilt aber weiterhin die Maskenpflicht.
Ab dem 19. Februar 2022 wird die 2-G-Regel in der Gastronomie zur 3G-Regel ausgeweitet - allerdings nicht in Wien. Die Bundeshauptstadt geht den vorsichtigeren Weg, hier wird die 2G-Regel in der Gastronomie vorerst beibehalten.
Ab dem 19. Februar wird auch die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt - für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Die 3-G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2-G-Regel).
Impfpflicht in Kraft
In Österreich gilt ab Samstag die Corona-Impfpflicht. Am Freitag wurde die Regelung im Bundesgesetzblatt kundgemacht, mit dem darauffolgenden Tag tritt sie in Kraft. Zuvor hatte Bundespräsident Alexander Van der Bellen das verfassungsmäßige Zustandekommen des "Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19" in National- und Bundesrat beurkundet. Von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wurde es gegengezeichnet.
Die Impfpflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene. Bei Nicht-Befolgung werden im sogenannten "vereinfachten Verfahren" bis zu 600 Euro fällig, im "ordentlichen Verfahren" bis zu 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft.
Kommentare