Impfpflicht tritt am Samstag in Kraft - Van der Bellen hat Gesetz beurkundet

Impfpflicht tritt am Samstag in Kraft - Van der Bellen hat Gesetz beurkundet
Die österreichweite Impfpflicht gilt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab 5.Februar

Der Corona-Impfpflicht in Österreich steht nichts mehr im Wege. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Freitag das verfassungsmäßige Zustandekommen des „Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19“ beurkundet, wie die Präsidentschaftskanzlei mitteilte. Kurz darauf erfolgte die Gegenzeichnung durch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Nächster Schritt ist die für morgen, Samstag, erwartete Kundmachung, tags darauf tritt das Gesetz dann in Kraft.

Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am Donnerstag stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene.

Strafen erst ab Mitte März 

Der Strafrahmen bei Nicht-Befolgung geht im sogenannten "vereinfachten Verfahren" bis zu 600 Euro, im "ordentlichen Verfahren" bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März ("Phase 2"). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden - etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe oder den Ausnahmen von der Impfpflicht.

Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt.

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