Dem Vernehmen nach dürfte die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr bleiben, möglicherweise auch in Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken etc.). Ähnlich wurde es bereits im vergangenen Sommer gehandhabt.
Der Handelsverband fordert in einer Aussendung das Ende der Maskenpflicht – für Kunden und Beschäftigte in allen Bereichen des Handels. Theoretisch könnten Betriebe im Rahmen des Hausrechts selbst nachschärfen.
Offen ist, wie es in der Nachtgastro weitergeht. Laut Bundesvorgabe gilt aktuell noch die 3-G-Regel alternativ zur Maske.
Und auch die Länder dürfen strenger sein als der Bund. Das galt in den vergangenen zwölf Monaten insbesondere für Wien, wo man sich in mehreren Bereichen schärfere Regeln vorbehalten hatte. So besteht in der Bundeshauptstadt nach wie vor eine 2-G-Regel in Lokalen und in der Nachtgastronomie.
Auch in Krankenhäusern und Pflege- und Senioreneinrichtungen gelten strengere Bestimmungen: Die Anzahl der Besucher ist auf ein Minimum reduziert, außerdem gilt für sie die 2-G-plus-Regelung (geimpft/genesen und zusätzlich ein verpflichtender PCR-Test).
Ob es nach dem 16. April weiter einen Wiener Sonderweg geben wird, ist offen. Man müsse noch auf die Verordnung des Bundes warten und stimme dann die Wiener Maßnahmen darauf ab, sagt ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Dass es Lockerungen auch in Wien geben wird, ist jetzt schon klar, offen ist, wie weit sie gehen. Dem Vernehmen nach will man auf alle Fälle die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln beibehalten, hier befindet man sich aber offensichtlich ohnehin im Konsens mit dem Bund.
Dass die Zeichen auf Entspannung stehen, zeigt auch, dass offenbar diesmal keine große Runde zwischen Bürgermeister Michael Ludwig und seinen Experten geplant ist. Vielmehr seien lediglich bilaterale Gespräche geplant, ist aus Rathaus-Kreisen zu hören.
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