Corona-Impfung: Auch in Spitälern wird die Impfpflicht zurückgenommen

Corona-Impfung: Auch in Spitälern wird  die Impfpflicht zurückgenommen
Kurswechsel in Tirol und NÖ / Wien hält an der Regelung fest

In vielen Spitälern des Landes war zuletzt nicht nur die Qualifikation Voraussetzung für einen Job, auch eine Corona-Impfung (mit allen Teilimpfungen) musste man mitbringen.

Mit der Absage der generellen Impfpflicht durch die Bundesregierung rücken nun – ungeachtet der steigenden Infektionszahlen – auch die Spitäler, meist unter dem Dach der Landespolitik, wieder von diesem Kurs ab. Jüngstes Beispiel: Die „Tirol Kliniken“, zu denen die Krankenanstalten in Innsbruck, Hall in Tirol, Natters und Zirl gehören. Künftig wird es die Corona-Impfpflicht als Bedingung bei Neuanstellungen nicht mehr geben. Allerdings werden bei Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Qualifikation Geimpfte bevorzugt eingestellt.

Das Bezirkskrankenhaus (BKH) St. Johann in Tirol zieht nach und erklärt die Impfpflicht für beendet. „Dennoch empfehlen wir allen unseren MitarbeiterInnen die Impfung als wirksamsten Schutz vor einer schweren Covid-Erkrankung“, heißt es am Montag in einer Aussendung.

Impfung „sinnvoll“

Einen Kurswechsel gab es auch in NÖ, die Impfpflicht bei Neuanstellungen in den Landeskliniken (und im gesamten Landesdienst) gehört nun der Vergangenheit an. Auf Nachfrage heißt es: „Die NÖ LGA teilt allerdings weiterhin die Einschätzung von Expertinnen und Experten, dass eine Impfung als sinnvoll anzusehen ist.“

Als sinnvoll sieht man die Impfung auch in den Wiener Spitälern an. Dort wurde ebenfalls eine Corona-Impfpflicht für neu beginnende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt – hier setzt man den eingeschlagenen Weg fort, die Pflicht beim Wiener Gesundheitsverbund bleibt.

Bundesweit gilt für Mitarbeitendende in jedem Fall die 3-G-Regel.

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