Die mutmaßliche Korruptionsanklage gegen den früheren Wiener Gemeinderat und grünen Planungssprecher Christoph Chorherr und neun weitere Personen wie Michael Tojner, Günter Kerbler und René Benko zieht weite Kreise.
Ins Rollen gebracht hatte die Causa der streitbare Wiener Anwalt Wolfgang List. War es doch seine Anzeige vom 25. Oktober 2017, die für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Grund genug war, ein Ermittlungsverfahren gegen Chorherr & Co einzuleiten. Und den Verdächtigen ist Anwalt List offenbar mächtig in die Querseite gefahren.
„Solche Leute wie List gehören aus dem Verkehr gezogen“, zitiert die WKStA einen Chat Tojners in der 50 Seiten starken Anklageschrift. Drei Tage nach der Anzeige veranstaltete List gemeinsam mit der Initiative Denkmalschutz in seiner Kanzlei eine Pressekonferenz, bei der die „Causa Chorherr: Korruption bei den Wiener Grünen wegen Heumarkt?“ medial ausgeschlachtet wurde. Der Heumarkt ist das umstrittene Bauprojekt des Investors Michael Tojner.
Gemeinnütziger Verein
Auf der Pressekonferenz wurden zahllose strafrechtlich relevante Vorwürfe verbreitet.
So habe der Verdacht bestanden, dass Spenden an Chorherrs gemeinnützigen Verein S2arch „in Zusammenhang mit Immobilienprojekten und den notwendigen Beschlüssen des Wiener Gemeinderats stünden“. Großspender und Finanzinvestor Wilhelm H. und sein Unternehmen klagten List wegen Ehrenbeleidigung, auf Unterlassung und Widerruf. Mit Erfolg. Laut Oberlandesgericht Wien ist es List & Co nicht gelungen, „auch nur einen einzigen Personalbeweis zu bringen, der ihre Verdächtigungen stützen konnte, die Spenden hätten nicht rein karitative Zwecke gehabt, sondern Einfluss auf das Stimmverhalten von Christoph Chorherr im Wiener Gemeinderat nehmen sollen und auch tatsächlich genommen.“
Privatbeteiligter
„Mit der Anklage schaut die Welt jetzt anders aus, zumindest besteht der Verdacht, dass hier Korruption bzw. illegale Handlungen stattgefunden haben“, behauptet Anwalt Wolfgang List. „Wir schließen uns dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an, weil wir im Zivilverfahren 45.000 Euro Schaden erlitten haben.“
Und weiter sagt List: „Wir sind der Meinung, dass unsere Verurteilung zu Unrecht erfolgt ist und wir werden die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, je nachdem wie das anhängige Strafverfahren gegen Chorherr & Co ausgehen wird.“ Sollten Chorherr oder Wilhelm H. möglicherweise verurteilt werden, sei das laut List „ein klassischer Grund, das Zivilverfahren wieder aufzunehmen“. Fakt ist aber, dass alle zehn Angeklagten die Vorwürfe vehement bestreiten. Für Sie gilt die Unschuldsvermutung.
Kommentare