Brände in zwei Grazer Lokalen: Ex-Kellnerin verurteilt

Verhandelt wird am Grazer Straflandesgericht
Die 43-Jährige wurde zu 3.600 Euro und fünf Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine 43-Jährige ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt worden. Sie soll in zwei Lokalen Feuer gelegt haben, wobei es jeweils bei Sachschaden blieb.

Die Frau fühlte sich zunächst in keiner Weise schuldig. Als ihr aber ein Video gezeigt wurde, auf dem sie mit einem Feuerzeug in den Kellerraum geht, in dem Sekunden später ein Feuer aufloderte, schwenkte sie um und gab alles zu. Sie kam mit Geld- sowie bedingter Haftstrafe davon.

Kellnerin arbeitete in beiden lokalen

Am 30. Dezember 2021 brach im Keller eines Chinalokals Feuer aus und verursachte laut Anklage 9.000 Euro Schaden. Keine zwei Monate später brannte es in einem Burger-Lokal in der Innenstadt, diesmal betrug der Schaden 60.000 Euro.

Einzige Verbindung zwischen beiden Gaststätten war eine Kellnerin. Im Chinalokal hatte sie drei Tage gearbeitet, und genau in diese Zeit fiel das Brandgeschehen. Auch im Burgerlokal hatte sie zur Zeit des Brandes gearbeitet.

Video führte zu Geständnis

„Ich habe die Brände nicht gelegt“, beteuerte die 43-Jährige mehrmals. Richter Erik Nauta hielt ihr vor, dass sie unmittelbar vor dem Feuer im Keller gewesen sei. „Ich habe Sachen geholt für meine Arbeit“, antwortete sie. „Was für Sachen?“, wollte der Vorsitzende genauer wissen. „Bunten Streusel zum Dekorieren“, erzählte die Frau.

„Haben Sie etwas in der Hand gehabt, als Sie in den Keller gegangen sind?“, hakte der Richter nach. „Nein“, beharrte die Angeklagte. „Auf dem Video der Überwachungskamera sieht man aber ein Feuerzeug“, hielt ihr Nauta vor. „Ich habe es gefunden und mitgenommen, weil ich dachte, es hat jemand verloren“, lautete die Version der Befragten.

Motiv ist unklar

Auf dem Video sah man deutlich, wie die Angeklagte mit einem Feuerzeug in der Hand in den Kellerraum geht, Sekunden später der Brand ausbricht und der Alarm losgeht. Nach dieser Vorführung beriet sich die Beschuldigte lange mit ihrer Anwältin und legte schließlich ein Geständnis ab.

Motiv konnte sie keines angeben: „Ich weiß nicht, warum ich es getan habe“, meinte sie. Es stellte sich heraus, dass sie jahrelang in psychiatrischer Behandlung war und nach eigenen Angaben ihre Tabletten nicht immer genommen hatte.

Sie wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3.600 Euro und einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt. Außerdem ordnete der Richter Bewährungshilfe an und erteilte die Weisung, dass sie ihre Therapie wieder aufnehmen müsse. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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