Böllerprozess: Nach Urteil verhaftet

Bei der Explosion starben zwei Männer
Alle acht Angeklagten wurden in Graz nicht rechtskräftig schuldig gesprochen.

Gerade noch hören die Angeklagten in Graz die drastischen Urteile. Doch dann winkt Richterin Barbara Schwarz den Justizwachebeamten: Sie lässt zwei der Männer, die gerade nicht rechtskräftig verurteilt worden sind, in U-Haft nehmen und abführen. Die beiden, ein Vater-Sohn-Gespann aus der Südsteiermark, sind für den Staatsanwalt im Böller-Prozess stets die Drahtzieher gewesen: Sie, eigentlich Gastwirte, sollen Tausende illegale Böller in Auftrag gegeben haben. Jene Böller, die am 17. November 2014 in Kapfenstein hochgingen und zwei Männer töteten, einen 57-Jährigen und seinen 29-jährigen Sohn.

Böller versteckt

Die Südsteirer werden aber aus einem anderen Grund im Gerichtssaal verhaftet: Sie sollen versucht haben, Kisten voller Sprengkörper zu verstecken und das in der Mittagspause der Verhandlung. Die Polizei stellte 6000 Böller sicher.

Zurück zum Kapfenstein-Fall. Seit Monaten wird verhandelt, sieben Männer und eine Frau sind angeklagt. Es geht um vorsätzliche Gemeingefährdung. Die Strafdrohung: bis zu 15 Jahre Haft. 25 Kilogramm einer Mischung aus Aluminiumpulver und Kaliumperchlorat gingen damals hoch. Der Gutachter macht im Prozess die Gefahr deutlich: Ein 50-Gramm-Häufchen des Gemisches aus Aluminiumpulver und Kaliumperchlorat, auf einen Tisch geschüttet, würde explodieren.

Am Donnerstag geht es in die Schlussrunde. Unter den acht Beschuldigten ist auch der Bruder beziehungsweise Sohn der getöteten Männer: Der 35-Jährige überlebte, weil er gerade im Nebengebäude fertige Böller zustöpselte. Doch der Staatsanwalt sieht nicht in ihm den Haupttäter: Die eigentlichen Drahtzieher seien ein 33-jähriger Oststeirer sowie eben die beiden Gastwirte aus der Südsteiermark. Sie sollen die illegalen Böller überhaupt erst bestellt haben, der 33-Jährige auf ihr Geheiß zunächst allein produziert haben. Als ihm das zu viel wurde, kamen sein Freund aus der Oststeiermark und dessen Bruder ins Spiel. Die Produktion wurde auf ihr Grundstück verlegt.

"Das Vorgehen der Angeklagten war rücksichtlos", rügt der Staatsanwalt im Plädoyer. "Es ist nur auf den Profit angekommen. In dieser Szene herrscht absolut kein Unrechtsbewusstsein."

Die Urteile fallen hoch aus. Der 33-jährige Hauptangeklagte wird zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt, das südsteirische Vater-Sohn-Gespann zu jeweils sechs Jahren unbedingt.

Die übrigen fünf Angeklagten kommen mit geringeren Strafen davon: Der Bruder des getöteten 29-Jährigen sowie zwei weitere Abnehmer beziehungsweise Helfer erhalten jeweils drei Jahre, zwei davon bedingt. Für einen Helfer setzte es zwei Jahre Haft, 16 davon bedingt. Die Lebensgefährtin des Getöteten erhält zehn Monate bedingt.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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