Betrug: Ukraine-Spenden für Kellerausbau gesammelt

Landesgericht für Strafsachen Wien
Um Geld für ihren Kellerausbau aufzustellen, rief eine 35-Jährige auf, für ukrainische Mütter zu spenden. Sie wurde verurteilt.

Um sich einen Kellerausbau finanzieren zu können, hat eine mittellose 35-jährige Wienerin im März 2022 in betrügerischer Absicht auf einer dafür bekannten Online-Plattform Spenden-Aufrufe geschaltet. 

Dabei gab sie fälschlicherweise vor, sie würde Kinder und Frauen aus der kriegsgeplagten Ukraine nach Wien bringen und ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Am Donnerstag wurde die bald fünffache Mutter - sie ist im dritten Monat schwanger - am Landesgericht verurteilt.

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Die gelernte Bürokauffrau, die zuletzt keiner Beschäftigung nachging, wollte mir ihren vier Kindern aus vorangegangenen Beziehungen aufs Land ziehen, nachdem sie ihren neuen Lebensgefährten kennengelernt hatte. 

Keinen Kredit für Kellerausbau bekommen

Im Bezirk Baden fanden sie ihr Traumhaus, das nur ein Manko aufwies: der Keller war noch nicht fertigstellt. Die Kosten für den Ausbau waren mit 60.000 Euro veranschlagt, die das Paar nicht hatte. Ein Ansuchen um einen Online-Kredit wurde abgelehnt, da die beiden keine Sicherheiten bieten konnten.

Also verfiel die bisher unbescholtene Frau auf die Idee, gefakte Spenden-Aufrufe auf der für wohltätige Zwecke gedachten Plattform zu platzieren. 100.000 Euro gab sie als Spendenziel an, um ukrainische Mütter und deren Kinder nach Wien zu bringen, wobei sie behauptete, sie stünde bereits mit einem Bus an der ukrainischen Grenze und werde die Frauen und Kinder nach Wien chauffieren, wo bereits Unterkünfte zur Verfügung stünden. 

Spendenziel von 100.000 Euro

Gar 500.000 Euro wollte die 35-Jährige mit der wahrheitswidrigen Behauptung einsammeln, sie habe sich mit einem Bestattungsunternehmen in der Ukraine zusammengeschlossen, um dort würdevolle Beerdigungen für gefallene Soldaten und getötete Zivilisten zu organisieren.

"Besonders perfides Vorgehen"

Die Staatsanwältin nannte das "ein besonders perfides Vorgehen". Die Angeklagte habe ausschließlich im eigenen Interesse an die karitative Ader der heimischen Bevölkerung appelliert. Erfolg hatte die 35-Jährige damit allerdings keinen. Nicht ein einziger Euro brachte ihr ihre Betrugsmasche ein. 

"Es hat sich keiner gemeldet. Ich habe kein Geld überwiesen bekommen", berichtete die Mittdreißigerin, die vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Mariella Noe) ein umfassendes Geständnis ablegte.

"Ich bin nicht davon ausgegangen, dass ich einen so hohen Betrag bekomme", meinte sie zur inkriminierten Schadenssumme. 60.000 Euro hätten ihr durchaus gereicht, um den Keller ordentlich herrichten zu können. Auf die Frage, weshalb sie ohne entsprechende finanzielle Reserven unbedingt in ein Haus am Land habe ziehen wollen, verwies sie auf ihre Wiener Wohnung. 

Diese sei "nicht groß genug", sie habe einen Sohn mit einem Down-Syndrom und aufgrund dessen zusätzlichen Platzbedarf: "Die Wohnung wäre generell viel zu eng gewesen für uns alle." Die 35-Jährige hatte zum Tatzeitpunkt mit ihren vier Kindern auf 83 Quadratmeter gelebt, wobei die Vier-Zimmer-Wohnung mit Balkon behindertengerecht ausgestattet war. Ihr Lebensgefährte war damals jedoch noch an einer eigenen Adresse gemeldet.

Angesichts der reumütigen geständigen Verantwortung und der bisherigen Unbescholtenheit ließ der Schöffensenat Milde walten. Bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren kam die Schwangere mit 18 Monaten davon, die ihr überdies bedingt nachgesehen wurden. Sie nahm das Urteil umgehend an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.

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