Besitzer harmloser Deko-Waffen zittern vor Strafverfolgung

Besitzer harmloser Deko-Waffen zittern vor Strafverfolgung
Unbrauchbar gemachte Waffen können ab Oktober ihre Besitzer hinter Gitter bringen.

Eine politische Hinterlassenschaft des ehemaligen Verteidigungsministers Norbert Darabos sorgt unter Waffensammlern für Aufregung.

Ab 1. Oktober droht Besitzern von unbrauchbar gemachten Deko-Waffen wegen unbefugten Besitzes von „Kriegsmaterial“ die Strafverfolgung – auch wenn sie die Stücke beim Bundesheer gekauft haben. Das gilt nicht nur für Sammler sondern auch für Künstler, die schrottreife Waffen in Exponaten verarbeitet haben. Weiters betroffen sind Museumsbesitzer und Zeitgenossen, die ein verrostetes Weltkriegsfragment zu Hause lagern.

Besitzer harmloser Deko-Waffen zittern vor Strafverfolgung
Skulptur Denkmal Buch mit Waffen im Schillerpark von Linz

Laut Georg Zakrajsek, Generalsekretär der Interessensgemeinschaft für ein liberales Waffenrecht (IWÖ), hätten die Heeres-Juristen bei der neuen Verordnung überzogen. Schon vor drei Jahren wunderten sich Waffensammler, als der Verkauf von alten Munitionskisten verweigert wurde. Damals lautete die Begründung, es handle sich dabei um Kriegsmaterial. Zur selben Zeit erhielt der Besitzer des Bunkermuseums am Wurzenpass die Aufforderung, seine zugeschweißten und aufgesägten Waffen zurückzugeben, weil sie Kriegsmaterial seien.

Gesetzesänderung

Auf diese Praxis reagierte das Parlament mit der Waffengesetznovelle 2012 und beauftragte den Minister, eine Demilitarisierungsverordnung zu erstellen. Der Minister hat kürzlich den Job gewechselt, seine Verordnung gilt aber ab 1. Oktober. Demnach sind bei einer alten Waffe nicht nur Lauf und Verschluss zu zerstören, sondern auch das Gehäuse. Weiters muss ein Stempel von einem befugten Büchsenmacher angebracht werden, sonst bleibt es Kriegsmaterial.

Alleine das Bundesheer hat in den vergangenen Jahren etwa 5000 unbrauchbar gemachte Waffen verkauft. Diese Deko-Waffen wurden auch als Ehrengeschenke an scheidende Wehrsprecher und Partner überreicht. Keiner dieser Gegenstände entspricht aber jetzt den neuen Vorschriften.

Besitzer harmloser Deko-Waffen zittern vor Strafverfolgung
IWÖ - Generalsekretär Dr. Georg Zakrajsek

Genauso verhält es sich mit jenen 15.000 Deko-Waffen, die der Handel verkauft hat. Auch alte, verrostete Weltkriegsrelikte fallen drunter. Wie jene, die der Künstler Theo Blaickner im Linzer Schillerpark zu einer Installation verarbeitet hat.

Welches Ungemach den Besitzern von Deko-Waffen droht, ist den Betroffenen bisher weitgehend unbekannt. Denn wer Kriegsmaterial besitzt, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Die Besitzer hätten derzeit fast keine Chance, der Verordnung zu entsprechen, sagt Zakrajsek. Denn es gebe kaum befugte Büchsenmacher, die die unbrauchbaren Gewehre legalisieren können. Auch auf KURIER-Anfrage konnte die Presseabteilung des Ministeriums nicht mitteilen, ob und wie viele Büchsenmacher die Befugnis bereits erhalten haben.

Für den Waffenexperten Ingo Wieser ist die Verordnung „Humbug“. Er garantiert, dass keine der verkauften Sturmgewehre funktionsfähig gemacht werden können. Wieser: „In meiner 30-jährigen Tätigkeit als Gerichtsgutachter wurde noch nie eine derartige Waffe für ein Verbrechen verwendet.“

VP-Wehrsprecher Oswald Klikovits spricht von einem dringenden „Reparaturbedarf“. Für FP-Wehrsprecher Peter Fichtenbauer ist die Verordnung verfassungswidrig, weil sie rückwirkenden Charakter habe und dem „Willkürverbot“ widerspreche. Und SP-Wehrsprecher Stefan Prähauser will jetzt „unbeabsichtigte Auswirkungen“ analysieren.

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