Bekannter des Wien-Attentäters zu teilbedingter Haft verurteilt

Einstimmige Entscheidung der Geschworenen am Straflandesgericht
17-Jährigen wurde der Vorwurf einer Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung gemacht. Zudem hatte er IS-Propaganda verbreitet.

„Ich bekenne mich schuldig. Es stimmt, was in der Anklageschrift steht.“ Nur das und nicht mehr wollte ein 17-Jähriger gebürtiger Kosovare am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht aussagen. Der junge Mann war ein Bekannter des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 im Herzen der Stadt vier Menschen getötet und 23 zum Teil schwer verletzt hat.

Im Juli 2020 hatte er an dem Dschihadistentreffen in Wien teilgenommen und war mit dem Attentäter in Kontakt. Nicht einmal eine Stunde nach dem Anschlag wurde der 17-Jährige festgenommen.

Kein Tatbeitrag nachgewiesen

Sein Handy hatte er zuvor zurückgesetzt und im Keller seines Wohnhauses versteckt; er weigerte sich gegenüber den Ermittlern, den Sperrcode preiszugeben. Ein Beitrag zum Anschlag konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.

Beim Prozess am Mittwoch ging es daher um einen anderen Tatbestand: Dem 17-Jährigen wurde der Vorwurf einer Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung gemacht. Zudem hatte er IS-Propaganda verbreitet. Er gestand seine Schuld ein.

Geläutert

Er sei durch seinen Bruder in die radikal-islamistischen Szene gekommen, hätte mittlerweile aber völlig umgedacht: Sowohl sein Bewährungshelfer als auch Vertreter des Deradikalisierungsprogramms Derad und des bundesweiten Netzwerks Offene Jugendarbeit (Boja) konnten nur Positives über ihn berichten. Zu seinem Bruder habe er keinen Kontakt mehr.

Der 17-Jährige wurde, nicht rechtskräftig, zu einem Jahr Haft verurteilt. Ins Gefängnis muss er deswegen aber nicht: Zehn Monate wurden bedingt verhängt, die verbleibenden zwei Monate hatte er bereits durch eine Untersuchungshaft verbüßt. Jedoch wird er weiterhin von einem Bewährungshelfer sowie Derad und Boja begleitet.

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