Der gebürtige Halleiner (Salzburg) war ein Freund des Wien-Attentäters. Gemeinsam sollen sie die selbe Moschee besucht und sich auch sonst regelmäßig getroffen haben.
Ö. wurde einen Tag nach dem Wien-Attentat in Linz festgenommen. Am 5. November aber wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Begründung: Keine unmittelbare Tatbeteiligung am Anschlag.
Daten als Ermittlungsansatz
Ö. blieb jedoch im Fokus der Ermittlungen. Nicht zuletzt aufgrund der Daten, die auf seinem Mobiltelefon, Festplatten und anderen Medien des Verdächtigen sichergestellt werden konnten. Sie sollen verdeutlicht haben, wie nahe der Verdächtige verschiedenen Terrormilizen, allen voran dem Islamischen Staat (IS), stand.
Digitale Forensik nennt sich diese Arbeit der Kriminalpolizei, die in den vergangenen Jahren zusehends an Bedeutung gewonnen hat. So sehr, dass die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), im Zuge ihrer Reform der Thematik sogar einen eigenen Bereich mit IT-Profis gewidmet hat. "Unerlässlich für das gerichtliche Beweisverfahren" sei die Sicherung dieser Beweisstücke, heißt es von Experten.
Doch zurück zum nun Verurteilten und seiner Geschichte: Aufgrund der sichergestellten Beweise wurde der gebürtige Österreicher am 28. Jänner 2021 erneut in U-Haft genommen. Festgenommen am Flughafen Wien Schwechat, als er aus einem Flieger mit Abflughafen Istanbul stieg. Auch hier wurden wieder mehrere Datenträger und elektronische Geräte sichergestellt.
Die Vermutung lag nahe, dass sich Ö. bei dieser Reise nach Syrien absetzen wollte, aber scheiterte. Es wäre nicht das erste Mal gewesen. Bereits im Februar 2017 soll Ö. die Reise von Wien-Schwechat nach Istanbul angetreten haben. Von dort sollte es mit der Hilfe von Schleppern zur türkisch-syrischen Grenzstadt Hatay gehen. Offenbar hatte Ö. geplant, die Grenze zu überqueren, um an Kampfhandlungen des Islamischen Staates (IS) teilzunehmen. Der Versuch scheiterte jedoch. "Der Angeklagte hat sich zu diesem Punkt auch grundsätzlich geständig gezeigt", erklärt Wolfgang Schuster-Kramer, Vizepräsident des Landesgerichtes Korneuburg im KURIER-Gespräch. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft liegt dem KURIER noch nicht vor.
Geldüberweisungen ohne Hintergedanken
Laut Schuster-Kramer habe Ö. die Strafe angenommen und auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Einzig bei einem Punkt, habe sich der Angeklagte nicht geständig gezeigt: Bei jenem der Terrorfinanzierung. Ö. soll laut Anklage gleich zwei Bankkonten besessen haben, von denen er Transaktionen zur Förderung von terroristischen Vereinigung durchgeführt haben soll.
Dabei soll in erster Linie Geld an IS-Mitglieder, allerdings auch an andere terroristische Vereinigungen, wie etwa Al-Quaida oder Jabhat al-Nusra, geflossen sein. „Der Angeklagte hat diese Geldflüsse als Überweisungen an irgendwelche ihm bekannte Personen abgetan. Er habe dabei keinen weiteren Zweck im Hinterkopf gehabt“, erläutert der Vizepräsident des Landesgerichts Korneuburg.
Ö. befindet sich aktuell in der Justizanstalt Korneuburg.
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