Die Kündigung des Kurdirektors und zwei frühere rote Büroleiter
Alle mögen Kurdirektor Richard Senninger.
Das Vertrauen des Bürgermeisters der Kurgemeinde Bad Tatzmannsdorf, Stefan Laimer (ÖVP), in den seit gut fünf Jahren amtierenden Senninger ist ungebrochen. Und auch Laimers roter Vorgänger Gert Polster kann nichts Schlechtes über den Tourismusprofi mit jahrzehntelanger Erfahrung sagen. Dennoch hat der örtliche Kurfonds, vertreten durch die unter Vorsitz des Bürgermeisters stehende Kurkommission, Senninger im vergangenen Dezember „aus wirtschaftlicher und rechtlicher Vorsicht“ gekündigt. Schlagend wird sie per Ende Juni.
Passt das zusammen? Nein, findet Senninger und hat den Kurfonds auf Einhaltung seines Vertrages geklagt, der seiner Ansicht nach bis 2031 läuft. Nach einer ersten Verhandlung Mitte Mai wurde der Prozess vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Eisenstadt am gestrigen Montag fortgesetzt.
Wer kann verlängern?
Rechtlich strittig ist, wer die Option einer einmaligen Verlängerung des Vertrags um fünf Jahre ohne neuerliche Ausschreibung ziehen darf. Senninger pocht darauf, das stehe „exklusiv“ ihm zu. Polster, der den Vertrag 2021 mit ihm verhandelt hat, widerspricht. Das hätte er „nie im Leben“ unterschrieben, selbstredend müsste die Verlängerung von beiden Seiten gewollt sein.
Beider Problem: Der Vertragstext ist nicht eindeutig und lässt Raum für Interpretationen. Nachdem Senninger im vergangenen Herbst die Option auf Verlängerung bis 2031 gezogen hat, folgte die Kündigung – und Senningers Gang zu Gericht. Am Montag befragt Richter Lukas Belza neben Senninger auch Polster (bei ihm will sich der Kurfonds schadlos halten, sollte Senninger vor Gericht obsiegen), Laimer und Andreas Leitner, Mitglied der Kurkommission und Geschäftsführer der landeseigenen Kurbad GmbH, sowie Hotelier Karl Reiter.
Während der 76-jährige Reiter mit Vertragsdetails nicht befasst war und sich nicht an viel mehr erinnern kann, als die Bestellung Senningers, sind vor allem die Aussagen von Polster (Ex-Büroleiter von SPÖ-Finanzlandesrat Helmut Bieler) und Leitner (Ex-Büroleiter von LH Hans Peter Doskozil) ergiebiger. Polster berichtet, sich bereits bei der Vertragsgestaltung für Senninger „ziemlich eng mit Leitner abgestimmt“ zu haben, was dieser relativiert. Er habe nur einen Entwurf gesehen, aber nicht den letztlich unterschriebenen Vertrag, so Leitner.
Und nach Ziehen der Verlängerungsoption durch Senninger soll Leitner gefragt haben, ob Polster von Senninger ein Vertrag „untergejubelt“ worden sein könnte. Was nicht der Fall gewesen sei, reagiert Polster empört. Ob er in diesem Zusammenhang gesagt habe, er lasse sich „nicht als Trottel hinstellen“, will Senningers Anwalt Gottfried Schmutzer wissen. Das könne durchaus sein, antwortet Polster. Leitner kann sich indes nicht erinnern, eine solche Vermutung zum Vertrag Senningers geäußert zu haben.
Übrigens: Trotz der Kündigung von Senninger „aus wirtschaftlicher Vorsicht“ soll die Stelle nachbesetzt werden. Das befeuert den Verdacht von Senningers Verteidiger, man wolle seinen Mandanten bloß im Zuge der Bereinigung der Tourismusstrukturen durchs Land weghaben. Damit wird sich das Gericht aber nicht befassen.
Fortsetzung folgt.
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