Doskozils Medizin-Uni schon vor Start ein Fall fürs Gericht
Anfang des Jahres wurde Roland Schlesinger in der Hochglanzbroschüre des Landes noch in höchsten Tönen gelobt. Der Mediziner, so hieß es in „Mein Burgenland“, präge „die strategische Ausrichtung und internationale Vernetzung der Medizinischen Universität Wien“.
Am Freitag trafen einander Schlesinger und die (geplante) Medizin-Uni in Gestalt ihres Geschäftsführers Nikolaus Schermann vor Gericht wieder. Schlesinger bekämpft vor dem Arbeits- und Sozialgericht seine Kündigung, die er für vollkommen unbegründet hält. Er will weiterarbeiten, im Projekt stecke „viel Herzblut“, sagte Schlesingers Anwalt Claus Marchl.
Ausgesprochen wurde die Kündigung am 29. April, sein Dienstverhältnis endet demnach am 31. Juli. Bis dahin ist der Experte mit „über 25 Jahren Erfahrung in Biotechnologie, Impfstoffentwicklung und internationalem Forschungsmanagement“ (Mein Burgenland), dienstfreigestellt.
Schlesinger ist nicht der Einzige aus dem fünfköpfigen Expertengremium zum Aufbau der Med-Uni, der gekündigt wurde. Am 23. April hat auch der Kopf des Quintetts, Uni-Professor Christian Joukhadar, den blauen Brief erhalten. Auch er bekämpft seinen Rauswurf, für den ihm „keine Gründe“ genannt worden seien. Einen Gerichtstermin gibt es noch nicht.
Rätselraten
Aufschluss über den Grund für die Trennung von Schlesinger gab die erste, kaum 20-minütige Verhandlungsrunde nicht. Herauszuhören war, dass der „Betriebsrat“ eine große Rolle spielt und viele Zeugen beantragt werden. Nachdem die Medizin-Uni erst im Herbst 2028 starten soll, kann auch ein allfälliger Betriebsrat erst im Aufbau begriffen sein.
Am Freitag wurde ausgelotet, ob man sich auch mittels Abschlagszahlung einigen kann. Über mehr als drei Monatsgehälter à 5.200 Euro wollte Roland Gerlach, Anwalt der Medizin-Uni, „nicht reden“, das könne man „dem Land nicht kommunizieren“. Schlesingers Anwalt forderte erst 18 Gehälter, gab später aber deutlich nach. Jetzt wollen die beiden Wiener Anwälte innerhalb der kommenden zwei Wochen klären, ob eine außergerichtliche Einigung gelingt. Wenn nicht, trifft man einander frühestens im September wieder im Landesgericht.
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