Vignette, Kindersitz, Parken: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 2024
Angefangen bei Kurzparkzonen in Wien bis hin zu Auslandsreisen: Im Jahr 2024 kommen auf Verkehrsteilnehmer einige Änderungen zu.
Auch für Pendler gibt es im neuen Jahr Veränderungen. Ein Überblick, was ab 2024 gilt:
- Ausweitung der Kurzparkzonen im Wiener Umland
Mit 1. Jänner 2024 wird die bestehende Kurzparkzone in Vösendorf erweitert. In Leopoldsdorf bei Wien wird voraussichtlich ab März 2024 im gesamten Gemeindegebiet eine neue Kurzparkzone eingeführt. Auch weitere Umlandgemeinden denken ebenfalls über eine Einführung oder Ausweitung nach.
- ÖBB Fahrplanwechsel
Der neue Fahrplan für 2024 beinhaltet Verbesserungen für Pendler in der Ostregion. Auf der Westbahn, Südbahn und Ostbahn werden Taktlücken im Nahverkehr geschlossen und teils zusätzliche Cityjet-Express-Verbindungen geschaffen.
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Neue Nachtverbindungen an den Wochenenden gibt es künftig zwischen Wien, Schwechat, Stockerau und Marchegg. Die Regionalverbindung "Silva Nortica" verkehrt künftig täglich mit zwei Zugpaaren auf der Strecke Wien – Gmünd – Prag.
- Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei
Bei extremer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) kann das Auto ab März 2024 beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.
- Neue Norm für Kindersitze
Ab 1. September 2024 dürfen ausschließlich Kindersitze mit der Prüfnorm R129 verkauft werden. Die Verwendung von Kindersitzen mit der bisher gültigen Prüfnorm ECE R44/04 ist aber weiterhin zulässig.
- Neuerungen bei der Vignette
Mitnahme der digitalen Vignette bei Kennzeichenänderung: Ein Mal pro Kalenderjahr ist die Umregistrierung ohne Angabe von Gründen möglich, solange der Zulassungsbesitzer gleich bleibt. Die Umregistrierung kostet 18 Euro.
Tschechien und Ungarn führen im neuen Jahr eine 1-Tages-Vignette ein: Die neue Vignettenkategorie ist ausschließlich digital verfügbar und wird besonders für Urlaubsende auf der Durchreise interessant sein. Die Kosten liegen bei 8,60 Euro für Pkw und 3,40 Euro für Motorräder.
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Menschen mit Behinderungen bekommen die Jahresvignette und – seit 1. Dezember 2023 neu – auch die Streckenmaut, z. B. für Brenner- oder Tauernautobahn, kostenlos.
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