Ministerrat beschließt Raserpaket 2.0: Autos können versteigert werden

Ministerrat beschließt Raserpaket 2.0:  Autos können versteigert werden
Bei Wiederholungstätern von extremer Raserei werden Strafen erhöht. Was gelten wird und wann das Auto abgenommen - sogar versteigert wird.

Das Raserpaket ist komplett. Die Regierung hat heute im Anschluss an den Ministerrat den letzten Teil des bereits teilweise umgesetzten Raserpakets vorgestellt. Nun ist fix: ab dem 1. März 2024 ist es möglich, dass die Fahrzeuge von Wiederholungstätern in puncto extremer Raserei beschlagnahmt und versteigert werden können. Lenkern soll bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen auch auf jeden Fall an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden - dies bereits ab kommendem Oktober.

Die Verschärfungen waren im Dezember von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) angekündigt worden. Nach der Begutachtung wurden nun geringfügige Änderungen eingearbeitet. 

Wie werden extreme Raser künftig konkret bestraft?

Nach dem entsprechenden Parlamentsbeschluss wird damit ab März 2024 das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden können, sagte Gewessler nach der Regierungssitzung im Pressefoyer. Österreich folge mit dieser Maßnahme dem Beispiel von anderen europäischen Ländern, hieß es seitens des Verkehrsministeriums.

  • Das beschlossene Paket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen "völlig unbelehrbar" immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs zum Tragen kommen.
     
  • Sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschritten wird - oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h -, kann die Behörde das Fahrzeug auch schon bei einem ersten Vergehen beschlagnahmen und eventuell versteigern.
     

    Was passiert mit fremden Fahrzeugen?

    • Sonderfall Leih- bzw. Leasing-Fahrzeug: Ist der extreme Raser nicht der Besitzer des Fahrzeugs, wird statt des "Verfalls"(Abnahme und potenzielle Versteigerung) ein Lenkverbot für dieses Fahrzeug ausgesprochen und der Führerschein wird abgenommen. Das betrifft auch die Eigentümer: Sie dürfen das Fahrzeug dem Betroffenen nicht mehr überlassen.

     Zusätzlich ist eine Änderung des Führerscheingesetzes geplant: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist dann der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen. Aktuell ist dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.

    "Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab."

    Verkehrsministerin Gewessler sagte, damit setze man nun auf allen Ebenen "umfassende Schritte gegen unbelehrbare Wiederholungstäter und rücksichtsloses Verhalten". Sie verwies auf die bereist 142 Unfalltoten im Jahr 2023 - jeder einzelne Fall sei unerträglich und einer zu viel, betonte sie. Wer mit seinem Auto mit 130 Stundenkilometern durch ein Ortsgebiet rast, der hat sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle. "Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden", so Gewessler.

     

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