Ausnahme für E-Autos: Mit 130 durch den Lufthunderter

Dass auch E-Fahrzeuge unter IG-Luft-Limits fallen, wurde bisher mit der Verkehrssicherheit begründet. Unter Experten ist das umstritten
Immer mehr E-Autofahrer gehen gegen IG-L-Limits vor Gericht. Das Umwelt Ministerium arbeitet an Ausnahme

Je langsamer diesel- und benzinbetriebene Fahrzeuge auf der Autobahn unterwegs sind, umso weniger Dreck blasen sie in die Umwelt. Das ist im Wesentlichen die Grundlage für Tempolimits nach dem Immisionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Auf dem fußt unter anderem der inzwischen permanente Lufthunderter auf weiten Strecken von Tirols Autobahnen.

Bei Elektroautofahrern kommen diese Tempobremsen nicht gut an. Mit der Begründung, dass „der Betrieb des Fahrzeuges des Beschuldigten keinerlei Immissionen“ produziert, hat gerade wieder einmal ein Betroffener Einspruch gegen eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tiroler IG-L-Zone eingelegt.

Und wie in anderen Fällen zuvor, ist der Beschwerdeführer mit dieser Begründung beim Landesverwaltungsgericht abgeblitzt. Erneut wird darauf verwiesen, dass unterschiedliche Tempolimits für Personenkraftwagen „den Verkehrsfluss beeinträchtigen und damit die Verkehrssicherheit gefährden“ könnten und somit die IG-L-Gleichbehandlung verschiedener Antriebe gerechtfertigt ist.

In Vorbereitung

Im von Elisabeth Köstinger (ÖVP) geführten Umweltministerium wird ungeachtet dessen an einer IG-L-Ausnahme für Elektroautos gearbeitet. Die sollen so „nun wirklich auf die Überholspur kommen“, hatte Köstinger im Mai eine Neuregelung angekündigt, die bereits Anfang 2019 in Kraft treten könnte.

Ob dieser Termin hält, ist noch offen, heißt es auf Anfrage bei Daniel Kosak, Sprecher der Umweltministerin: „Aber das Vorhaben steht auf der Agenda weit oben. Derzeit wird geprüft, welche Gesetze geändert werden müssen. Die Ausnahme wird aber aus unserer Sicht funktionieren.“

Christian Schöffthaler fordert so eine Ausnahme seit mehreren Jahren. Der Tiroler Anwalt nahm 2014 mit seinem Elektroauto absichtlich eine Strafe wegen Tempoüberschreitung in einem IG-L-Abschnitt in Kauf, um den Rechtsweg beschreiten zu können. Als er vor dem Landesverwaltungsgericht mit seiner Beschwerde nicht durchkam, kündigte er im KURIER an, durch alle Instanzen zu gehen.

„Ich habe danach aus ganz Österreich Anfragen von Elektroautofahrern bekommen“, erzählt er. Inzwischen hat der Anwalt seinen Fall und eine Reihe weiterer vor den Verwaltungsgerichtshof gebracht. Auch die aktuelle Beschwerde in Tirol lief über seine Kanzlei.

Ob sich die Beschleunigung von Elektroautos negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde, ist unter Experten umstritten. „Es gibt dazu noch keine Studien“, sagt Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit, er sieht die Idee aber skeptisch.

Christian Gratzer vom Verkehrsclub Österreich ist überzeugt: „Wenn ein Elektroauto mit 130 plus von hinten auf den Verkehr auffährt, führt das zu Bremsmanövern und in der Folge zu gefährlichen Situationen.“

Der Salzburger Unfallforscher Gerhard Kronreif hat hingegen keine Bedenken: „Man kann ohnehin nicht schneller fahren, als der Verkehrsfluss es zulässt“, sagt er. Die Zahl der E-Autos sei zudem überschaubar.

Ganz ohne Limit

Österreichweit sind IG-L-Limits derzeit auf rund 300 Autobahn-Kilometern anwendbar. Niederösterreich hat auf eine Einführung bis heute verzichtet, obwohl die Autobahnen rund um Wien zu den meist befahrenen Österreichs zählen. Man habe die Autofahrer nicht unnötig ärgern wollen, heißt es aus dem zuständigen Referat der Landesregierung. Statt der Tempo-Bremse wurde ein Feinstaub-Paket geschnürt, das vor allem auf Fahrverbote für alte Lkw fußt.

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