Ausländische Studenten dürfen ohne Corona-Test einreisen
Der Betrieb an Österreichs Universitäten wird in den kommenden Wochen schrittweise hochgefahren. Bis zum gewohnten Lehrbetrieb ist es aber noch ein weiter Weg.
Für Studenten aus dem benachbarten Ausland – das sind alleine 35.000 aus Deutschland und Italien – öffnen sich aber schon jetzt die Grenzen nach Österreich. Zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.
Das wurde dem KURIER aus dem Gesundheitsministerium bestätigt. Dem ging – wie so oft in diesen Tagen – einiges an Verwirrung voraus. Es waren zunächst Tirols Behörden, Hochschulen und Landespolitiker, die von einem Schreiben am Montag überrascht wurden, das nicht an sie adressiert war.
Ein Brief nach Südtirol
Bildungsminister Heinz Faßmann und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) teilten darin dem Südtiroler Bildungslandesrat Philipp Achammer von der Schwesterpartei SVP mit, dass italienische Studenten wieder an ihre Universitäten in Österreich reisen können. Der Grenzübertritt sei ohne ärztliches Zeugnis möglich, es wäre auch keine 14-tägige Heimquarantäne nach der Einreise notwendig, hieß es.
Bei der Bezirkshauptmannschaft der Universitätsstadt Innsbruck stellte man sich jedoch die Frage, auf welcher Grundlage diese Lockerung eigentlich erfolgt und warum das nur für Südtiroler und nicht etwa auch für deutsche Studenten gelten sollte – Stichwort Gleichheitsgrundsatz.
Das Land Tirol, das aufgrund der Causa Ischgl beim Umgang mit der Corona-Krise ohnehin unter besonderer Beobachtung steht, hat deshalb beim Gesundheitsministerium um Klarstellung gebeten.
Wie dem KURIER nun aus dem Büro von Rudolf Anschober (Grüne) bestätigt wurde, gilt der erleichterte Grenzübertritt tatsächlich für alle Studenten – so sie denn aus einem Nachbarland kommen und über den Landweg einreisen.
Sie fallen unter die schon bisher gültige Ausnahme-Regelung für Berufspendler. „Studenten und Schüler sind Pendler, weil sie zu Ausbildungszwecken regelmäßig kommen und gehen“, erklärt eine Sprecherin von Anschober. Das gilt ab sofort. Denn die Ausnahme fußt auf einer geltenden Verordnung.
Man habe Studenten schlicht in die Gruppe der Berufspendler „hineininterpretiert“. Die Regelung gilt aber nicht für die Anreise zu Aufnahmeprüfungen. Nur eingeschriebene Studenten sind erfasst.
Nachweis vorzeigen
Sie brauchen bei der Einreise einen Studentenausweis – aber auch einen konkreten Grund. Etwa die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung oder Prüfung, die es an Österreichs Universitäten aber erst vereinzelt gibt. Heißt: ohne Präsenzveranstaltung keine Einreise-Lockerung.
Darauf weisen Gesundheits-, Bildungs- und Innenministerium auf KURIER-Anfrage hin. Sie empfehlen, sich vor der Einreise bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu informieren, welcher Nachweis an der Grenze gefordert wird.
Eine Sprecherin von Anschober stellt zudem klar, dass die Behörden vor Ort – je nach Lage – auch Gesundheitschecks bei der Einreise vornehmen können. Südtiroler Studenten kommen immerhin aus dem Hochrisikogebiet Italien. Für die Rückreise müssen Studenten die Regeln ihrer Heimatländer im Blick haben.
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