Der ÖSV hat 1.000 Zuschauer für das Night Race bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt. Mit fix zugewiesenen Plätzen auf einer Tribüne sieht Christian Sulzbacher, Bezirkshauptmann von Liezen, darin auch kein großes Problem.
600 Tickets für Fans
In Schladming gilt 2-G plus, also geimpft oder genesen und ein negativer PCR-Test. Der ÖSV vergibt am heute, Freitag, 10 Uhr 600 Tickets im freien Verkauf (76 Euro, www.skiaustriaticket.at), der Rest geht laut Verband an Partner und Sponsoren.
Der ÖSV hatte laut Sulzbacher auch ein VIP-Zelt im Sinn - mit Ausschank und Buffet. Der Behördenleiter betonte allerdings nach einer Besprechung vor Ort am Donnerstag, dass dieses Zelt nur für Vertreter der Sponsoren gedacht sei - und mit Tischen und Sitzplätzen, also ähnlich der Gastronomie. Es gelten die gleichen Zutrittregeln wie für die Tribüne. "VIP-Zelt wurde das im Konzept nur aus alter Gewohnheit bezeichnet", beschrieb Sulzbacher.
Verbotene Feiern online
Die Bezirkshauptmannschaft hat aber auch abseits des Skizirkus genug zu tun: Zuletzt tauchten auf der von jungen Menschen beliebten Video-Plattform TikTok Aufnahmen von gut besuchten Partys auf, die augenscheinlich in Schladming entstanden sein sollen.
Zumindest wurden sie so markiert. Darin ist in wenigen Sekunden all das zu sehen, was eigentlich nicht stattfinden darf: keine Abstände, kein Masken, Trinken im Stehen ähnlich einem Barbetrieb in Lokalen, doch das ist bekanntlich untersagt. Laut Sulzbacher sind der Behörde die Betriebe bekannt, in denen diese Videos aufgenommen worden sein sollen.
Derzeit gäbe es zehn anhängige Verfahren gegen zwei "einschlägig bekannte Lokale", schilderte der Jurist. "Wir haben dort eine erhöhte Kontrolldichte", versicherte Sulzbacher. "Aber wir können nicht Polizisten permanent vor diese Lokale stellen." Dennoch sei das für den Wirt kein Kavaliersdelikt, erinnert der Bezirkshauptmann: "Nach mehreren rechtskräftigen Strafen kann das bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung gehen."
Solche - oftmals nur mit Nicknames versehenen - Videos rechtlich aufzuarbeiten, sei "ein Riesenaufwand", merkte Sulzbacher an: "Wie sollen wir feststellen, wer auf den Videos zu sehen ist? Ich muss ja beweisen, das jemand gegen Vorschriften verstoßen hat, wann genau das war und wo." Gegen diejenigen vorzugehen, die solche Filmchen online stellen, sei auch nicht so leicht möglich, denn: "Nur weil jemand etwas gefilmt hat, heißt das nicht, dass er sich selbst strafbar gemacht hat. Derjenige kann ja immer behaupten, er hat eh Maske getragen und ist an einem Tisch gesessen."
Ein Partyvideo, das Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner kurzeitig auf Instagram laufen hatte, brachte bekanntlich Kitzbühel wieder unrühmliche Schlagzeilen.
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