AUA-Hagelflug: Neue Vorwürfe wegen Co-Pilotin und Safety Manager

Ein Flugzeug mit beschädigter Nase steht auf einem Flugfeld.
Die Co-Pilotin durfte nicht alleine im Cockpit sein, meint ein Informant der Justiz. Die AUA sieht das ganz anders. Doch auch ein Sachverständiger erhebt Vorwürfe gegen Airline-Mitarbeiter.

Bereits mehr als 23.000 Seiten umfassen die Justizakten der Staatsanwaltschaften Wien und Korneuburg zu den Geschehnissen rund um den berüchtigten "AUA-Hagelflug" im Juni 2024. Doch ein Ende der Ermittlungen zum Flug Mallorca-Wien, der über Hartberg in ein Gewitter kam und schwer beschädigt wurde, ist noch lange nicht absehbar. 

Bis heute gibt es noch keine OLG-Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft die verschiedenen Aufzeichnungen aus dem Cockpit überhaupt auswerten darf. Auch deshalb fehlen noch mehrere Gutachten sowie die Befragung des Flugkapitäns und seiner Co-Pilotin. 

Ermittlungen zu AUA-Hagelflug werden noch länger dauern 

Obwohl es noch Monate, eventuell sogar Jahre dauern dürfte, bis es eine Entscheidung über eine allfällige Anklage gegen AUA-Mitarbeiter und die Airline selbst gibt, geht es hinter den Kulissen hoch her. Erst im Sommer wurde Passagieranwalt Wolfgang List vom Verdacht der Verleumdung frei gesprochen. 

Darüberhinaus gibt es auch einen anonymen Informanten, mutmaßlich ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft, der schwere Vorwürfe erhebt und gegenüber dem Staatsanwalt mehrere angebliche AUA-Internas ausgeplaudert hat. 

Demnach habe die Co-Pilotin keine ATPL- und keine MCC-Lizenz für Alleinflüge und hätte eigentlich nicht im Cockpit alleine gelassen werden dürfen, zumindest nicht in so einer heiklen Phase (Landeanflug durch eine Gewitterzelle). 

Wie berichtet, hatte der Pilot kurz nach Einleitung des Sinkfluges nach Wien noch das Bord-WC aufgesucht, obwohl dieses laut internen Vorschriften zu diesem Zeitpunkt eigentlich geräumt und verschlossen sein müsste. Während seines Toilettenaufenthaltes geriet der Jet in den Hagelsturm, mehrere Alarmsignale der höchsten Kategorie waren die Folge. Laut einem Gutachten herrschte deshalb sogar Absturzgefahr.

Justizakt

Informant über mutmaßliche AUA-Interna

Der Sachverständige H. versucht nun zu klären, ob etwa mangelnde Schulung am Wetterradar oder eine Art "Schockstarre" der Co-Pilotin entscheidend für den wilden Flug mitten durch den Hagelsturm gewesen sein könnte. 

Ob die Co-Pilotin in dieser Situation tatsächlich ohne die fehlende Lizenz zumindest kurzfristig alleine hätte fliegen dürfen, wollten zwei vom KURIER befragte Experten (Astrid Schwarzwald von der Austrian Cockpit Association und Ex-AUA-Pilot Hellfried Aubauer) nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten. Dies hänge von internen Vorschriften und dem Ergebnis der weiteren Untersuchungen ab. Wichtig sei laut Aubauer auch, ob das Gewitter vorhersehbar gewesen sei.

Wolfgang List

Passagieranwalt Wolfgang List vertritt die AUA-Passagiere kostenlos 

Im offiziellen Zwischenbericht ist Lizenz kein Thema 

Interessant ist jedenfalls auch, dass diese Lizenz-Frage im offiziellen Zwischenbericht der SUB-Untersucher nicht explizit erwähnt wird. Zu lesen ist dort nur, dass die Co-Pilotin die entsprechenden Theorieausbildungen erst begonnen habe. 

Auch die dort vermerkten Flugstunden seien merkwürdig, meinen Experten - demnach sei sie nie ein anderes Flugzeug als eine A320 geflogen, was eigentlich undenkbar sei.

Wie berichtet, wird derzeit gegen vier involvierte Ermittler des Verkehrsministeriums selbst wegen angeblicher Manipulation zweier Untersuchungen zugunsten des Lufthansa-Konzerns ermittelt.

Der 36-stündige Streik des Bordpersonals der Austrian Airlines AG (AUA).

AUA sieht kein Problem mit Pilotenlizenz

Sachverständiger kritisiert AUA-Mitarbeiter

Während die polizeilichen Untersucher bei den Befragungen des AUA-Personals bisher keine Hinweise auf ein Fehlverhalten gefunden haben wollen, lässt Sachverständiger H. kein gutes Haar an den Aussagen der Fluglinien-Mitarbeiter. Diese seien teilweise "unklar, widersprüchlich oder falsch", er habe auch "Zweifel an der Kompetenz des Safety-Managers" der Fluglinie. 

Dies wiederum kontert der AUA-Anwalt mit einem Antrag auf Abberufung von H. wegen angeblicher Befangenheit. 

Bei der AUA wird jedenfalls betont: "Sowohl Captain als auch First Officer hatten und haben wie alle Piloten von Austrian Airlines alle vorgeschriebenen Lizenzen und Berechtigungen."

Laut der Fluglinie hatte die Co-Pilotin des Airbus A320 eine fertige MCC-Ausbildung sowie eine sogenannte „frozen“ ATPL-Lizenz, obwohl im offiziellen Zwischenbericht steht, dass eine entsprechende Theorieausbildung erst begonnen wurde.

SUB-Bericht

Zwischenbericht zur Co-Pilotin des AUA-Airbus 

Der Pilot sei jedenfalls "nach den behördlichen Regelungen und dem internationalen Standard" berechtigt, aufgrund von "physical needs" das Cockpit zu verlassen. Die Behauptung, dass der First Officer während des Fluges nicht vorübergehend allein im Cockpit sein durfte, sei daher laut AUA unrichtig.

Die Cockpit-Crew, die am 9. Juni 2024 auf der OS434 im Einsatz war, befindet sich nach rund einem Jahr Pause nun wieder im Flugdienst. "Die betreffende Crew erhielt exakt jenes Training, dass jeder Pilot, der für einen längeren Zeitraum nicht im Flugdienst war, erhält. Dieses Training umfasst eine Kombination aus Selbststudium, Theorieteil, Simulatortraining sowie dem sogenannten line flying under supervision, also dem Fliegen mit der Unterstützung und unter Aufsicht von Fluglehrern", erklärt Unternehmenssprecherin Anita Kiefer. 

Es gäbe jedenfalls – auf Basis der internen Safety Investigation und auch aufgrund der Ergebnisse des zweiten Zwischenberichts der SUB - keinen Grund, die beiden erfahrenen Piloten nicht wieder in den Flugdienst zu bringen, heißt es bei Austrian Airlines. 

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