Angst vor Missbrauch im Sommercamp: Veranstalter war einschlägig verurteilt

Angst vor Missbrauch im Sommercamp: Veranstalter war einschlägig verurteilt
Anbieter wegen Kindesmissbrauchs im Jahr 2010 verurteilt. Das Urteil ist getilgt. Debatte um beruflichen Zugang zu Kindern.

Ein Grundstück am Fluss, Abenteuer am Wasser, Geschichten am Lagerfeuer, Nachtlager im alten Gutshof. Ein Feriencamp wie aus dem Bilderbuch. Ein Traum, der sich auch als Albtraum entpuppen könnte. Denn das mehrtägige Feriencamp um knapp 500 Euro pro Person wird von einem Mann angeboten, der 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.

Die auf der Website beworbenen Angebote sollen Kinder im Alter seiner damaligen Opfer ansprechen. Neben – längst ausgebuchten – Sommercamps werden auch regelmäßig Ausflüge angeboten. Das Programm geht gut. Auch für diese Ausflüge gibt es Wartelisten.

In Sozialen Medien wird vor diesem Camp und seinem Anbieter gewarnt, es kursieren Schriftstücke, in denen damalige Opfer die erlittenen sexuellen Übergriffe schildern.

Laut Nachrichtenagentur APA hat der Mann seine Strafe verbüßt, die Vorstrafe ist mittlerweile getilgt – deshalb gibt es auch keine Möglichkeit, dem Mann seine berufliche Tätigkeit zu untersagen.

Der Mann ist laut Website zertifizierter Outdoor-Guide und Kletterlehrer und betreibt laut Firmenbuch seit 2019 ein Einzelunternehmen für Sport- und Freizeitunterricht. Da er als unbescholten gilt und es aktuell keine Verdachtsmomente auf übergriffiges Verhalten gibt, unterliegt er bei der Ausübung seines Gewerbes laut APA de facto keiner Kontrolle.

Das ruft etwa Martina Wolf auf den Plan. Sie ist Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren und fordert eine Änderung der Gesetzeslage: „Jemand, der mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, sollte dafür geeignet sein. Es bräuchte eine Regelung, die das auch bei Einzelunternehmern gewährleistet.“

Gesetzesänderung nötig

Sie sieht den Gesetzgeber in der Pflicht: „Es müsste einfach Kriterien geben, die jemand erfüllen muss, um eine Zulassung zu bekommen, wenn er mit Kindern arbeiten will.“ Auch bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wünscht man sich ein Schließen dieser Gesetzeslücke. Für alle Personen, die beruflich mit Unmündigen und Minderjährigen zu tun haben, sollte es im Sinne des Kinderschutzes eine Art Zugangskontrolle geben, hieß es auf Nachfrage seitens der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Familien leben können.

Die Leiterin des Kinderschutzzentrums Möwe, Hedwig Wölfl, verlangte im Ö1 Journal um acht ein österreichweit geltendes Kinderschutzgesetz, mit dem „geregelt wird, wer mit Kindern im Freizeitbereich unter welchen Voraussetzungen tätig werden kann“. Alle Anbieter in diesem Bereich sollten zwingend ein Führungszeugnis und ein Kinderschutzkonzept vorweisen müssen. Wölfl beklagte das Fehlen „einer unabhängigen Stelle, die überprüft, wer Freizeitangebote, sportliche Angebote für Kinder setzt“. Es bräuchte „eine Art von Zertifizierung, ob die Anbieter geeignet sind“.

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