Angriff auf Ute-Bock-Flüchtlingshaus bleibt straffrei

Angriff auf Ute-Bock-Flüchtlingshaus bleibt straffrei
Staatsanwaltschaft Wien stellt Ermittlungen nach rechtsextremer Störaktion ein

Seit genau 20 Jahren gibt es das Ute-Bock-Flüchtlingshaus in Favoriten. Und es waren keine Glückwünsche, die die selbst ernannten „Patrioten in Bewegung“ am Sonntag, 24. April dieses Jahres, vorbei gebracht haben. Im Gegenteil.

Rund 20 vermummte Mitglieder dieser rechtsextremen Gruppierung haben mit einem Angriff auf die Flüchtlingsunterkunft die dort lebenden Menschen in Angst und Schrecken versetzt. Das Dach wurde geentert, ein Anti-Flüchtlingstransparent entrollt, Rauchbomben gezündet, der Eingangsbereich wurde mit einer fremdenfeindlichen Aktion – einer mit einem Zaun umgrenzten Österreich-Karte – blockiert. Dazu skandierten schwarz gekleidete und vermummte Personen rassistische Parolen und hinterließen Zettel mit kruden Forderungen.

Die Aktion dürfte für die rechtsextremen Angreifer ohne Folgen bleiben. Strafrechtlich jedenfalls, denn das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Eine offizielle Begründung hat das Ute-Bock-Haus noch nicht bekommen.

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