Als erstes Bundesland: Kärntner Bergrettung führt 2-G für Mitglieder ein

Symbolbild.
Die ersten legen deswegen nun ihr Ehrenamt zurück. Auch im Osten wird eine Nachschärfung diskutiert.

Beinahe 7.000 Mal geteilt, fast 2.000 Kommentare: Ein Posting eines Bergretters auf Facebook lässt momentan die Wogen hochgehen. Darin heißt es: „Nachdem die Österreichische Bergrettung (Landesleitung Kärnten) gestern beschlossen hat, dass Bergretter die keinen 2G Nachweis haben nicht mehr, ich zitiere: "einsatzklar" sind, lege ich die Seile somit schweren Herzens nieder!“

Es stimmt, die Kärntner Bergrettung mit ihren 1.100 Mitgliedern, davon 800 aktive, geht als erste der sieben Landesorganisationen in Österreich diesen Schritt. Das heißt für die Praxis: Im Rettungseinsatz, dürfen in der ersten Reihe vorübergehend nur jene stehen, die geimpft oder genesen sind.

„Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Wir haben uns auf diese Spielregeln geeinigt, die mit den Ortsstellen akkordiert sind. Ein Ungeimpfter kann dennoch bei der Bergrettung tätig sein, aber dann eben in der dritten Reihe. Man muss hier flexibel sein. 2-G ist eine Maßnahmenempfehlung bei uns“, sagt Kärntens Landesleiter Otmar Striednig.

Präsident steht zu Kärnten

Rückendeckung für diesen Schritt der Kärntner kommt aus Tirol. Bergrettungs-Präsident Stefan Hochstaffl: „Wir stehen hinter dieser Entscheidung. Unsere sieben Landesorganisationen können selbstständig agieren. Wenn dies für Kärnten die gangbarste Lösung ist, dann ist das zu respektieren.“

Dass Bergretter nun deswegen aus der Organisation austreten, kann der Präsident hingegen nicht nachvollziehen. „Die Frage stellt sich schon, wie wichtig jemandem die Bergrettung ist, wenn wer wegen so einer Sache alles hinschmeißt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass in zwei Monaten ohnedies die Impfpflicht in Österreich eingeführt wird.“

Auch der Kärntner Landesleiter schlägt in dieselbe Kerbe: „Das sind unsere Spielregeln, wer sie nicht mittragen will, hat seine freie Entscheidung. Aber deswegen die Bergrettung zu diskreditieren, tut weh.“ Auch die bayerische Bergwacht hat vor rund zwei Wochen die 2-G-Regel für ihre Mitglieder eingeführt. Laut Verordnung gilt für den Pistendienst der Bergrettung österreichweit bereits die 2-G-Regel.

In Tirol, wo für Bergretter die 3-G-Regel gilt, will man an dieser Lösung, trotz des Vorstoßes aus Kärnten, weiter festhalten. „Wie gesagt, mit Februar hat sich das Thema ohnedies erledigt“, sagt Hochstaffl. Nachsatz: „Unsere Mitglieder sind das Fundament unserer Arbeit, wir wollen niemanden vergraulen und wir wissen, dass dies ein sensibles Thema ist."

Auch im Osten werden Richtlinien neu diskutiert

 

Die Kärntner Entscheidung lässt auch in anderen Bundesländern die Wogen hochgehen. Die Landesorganisation NÖ/Wien mit ihren 1.374 Mitgliedern, 900 davon Aktive, hat bereits in einigen Bereichen eine 2-G-Regel eingeführt. Zuletzt beim größten Waldbrand Österreichs im Schneeberg-Rax-Gebiet durften nur noch Geimpfte oder Genesene in den Einsatz gehen, nachdem ein Corona-Cluster genau 20 Bergretter betroffen hatte.

„Grundsätzlich orientieren wir uns an den Vorgaben des Gesetzgebers. Wir sind uns der großen Verantwortung als Rettungsorganisation bewusst, weshalb wir derzeit strengere Maßnahmen vorgesehen haben. Die Ehrenamtlichkeit ist ein wesentliches Gut in unserer Gesellschaft, weshalb jedoch mit Feingefühl agiert werden muss. Die Lage wird regelmäßig mit unseren Landesärzten evaluiert und bei Bedarf neuerlich angepasst“, sagt Landesleiter Matthias Cernusca. Bei Großeinsätzen, Schulungen, Vorträgen und Übungen behält man sich deshalb bereits die 2-G-Regelung vor. Was den gewöhnlichen Rettungseinsatz anbelangt, werde man die Richtlinien nochmals ausführlich diskutieren.

Intern wisse man aber, dass das Thema ein gewaltiges „Spannungsfeld“ darstelle. „Jeden aktiven Bergretter, der seine Freizeit bisher der Organisation verschworen hat und den wir jetzt durch diese Debatte verlieren, werden wir nie wieder zurück gewinnen können. Es ist daher Vorsicht geboten“, formuliert es ein Insider aus der Landesleitung.

 

 

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