Airracer Hannes Arch: Illegale Flüge vor tödlichem Absturz

Airracer Hannes Arch: Illegale Flüge vor tödlichem Absturz
Endbericht zu Hubschrauber-Unfall ist fertig: Brisante Details verschweigt das Verkehrsministerium

„Der Pilot war zum Unfallzeitpunkt im Besitz der für die Durchführung des Fluges erforderlichen Berechtigungen“, hält der Endbericht des Verkehrsministeriums fest. Allein diese Aussage in dem Dokument zum tödlichen Absturz des steirischen Airracers Hannes Arch ist womöglich falsch.

Der KURIER recherchierte wochenlang, führte Hintergrundgespräche und befragte Flugexperten: Das Ergebnis ist erschreckend. „In dem Bericht fehlen wesentliche Teile. Auch in den Schlussfolgerungen wäre es zweckmäßiger gewesen, hinzuweisen, dass die Verwendung des Luftfahrzeugs unter den gegeben Rahmenbedingungen eben nicht gegeben war“, meint der renommierte Flugexperte Hellfried Aubauer.

Airracer Hannes Arch: Illegale Flüge vor tödlichem Absturz

Experte Hellfried Aubauer

Arch hätte am 8. September 2016 wohl niemals bei der Elberfelder Hütte abheben dürfen. Aus gleich mehreren Gründen, die im offiziellen Bericht gar nicht oder nur am Rande erwähnt werden:

- Der Steirer hatte nur eine Berechtigung für Sichtflüge. Er hätte im Nationalpark als er gegen 21:08 Uhr abhob und gegen den Berg prallte, Bodensicht und 800 Meter Fernsicht benötigt. Im Tal war es aber dermaßen dunkel, dass nach seinem Absturz der Polizeihubschrauber nicht einmal mit dem Nachtsichtgerät fliegen konnte, weil gar kein Licht vorhanden war.

Airracer Hannes Arch: Illegale Flüge vor tödlichem Absturz

Absturzursache geschönt?

- Arch durfte drei Mal im Nationalpark landen, um Versorgungsflüge für die Hütte durchzuführen. Der Airracer hatte aber keine Berechtigung für solche gewerblichen Flüge, weshalb der Flug vom Land Kärnten einfach als „nicht gewerblich“ eingestuft wurde. Für die Durchführung gewerblicher Transportflüge wären auch 300 Flugstunden am Helikopter notwendig. Im Ministeriumsbericht sind nur 184 Stunden nachgewiesen.

Eine Genehmigung für Privatflüge mit Versorgungsgütern im Nationalpark? Das ist weltweit wohl einzigartig. Brisant: Der Robinson-Hubschrauber ist für Transportflüge nicht zugelassen. Der Bericht behauptet aber genau das Gegenteil, alle Berechtigungen seien vorhanden.

Airracer Hannes Arch: Illegale Flüge vor tödlichem Absturz

- Laut dem Kärntner Landesreferenten Albert Kreiner musste Arch seine Flüge eine Woche vorab schriftlich anmelden. Der Unglücksflug für den angeblichen Transport eines Sacks Erdäpfel, die dem Hüttenwirt gerade ausgegangen waren und Arch spontan aushalf, sei der erste angemeldete gewesen.

Dem KURIER vorliegende Fotos zeigen, dass Arch zumindest am 17. Juni und am 5. Juli mit dem Hubschrauber bei der Hütte war. Einmal gibt es Hinweise, dass er auch da später als erlaubt – nach 14 Uhr– gestartet ist. Kreiner zufolge hätte die Nationalparkverwaltung dies anzeigen müssen, die Austro Control wiederum sieht das Land in der Pflicht. Fiel das niemandem auf oder schauten da alle doch eher gezielt weg?

Laut flightradar24 hat Arch den Transponder, mit dem ein Flug nachvollzogen werden kann, abgeschaltet. Im Flugbuch stand außerdem Zell am See als (falsches) Ziel für den Hinflug.

- Die Frage lautet, ob Arch die Lizenz entzogen hätte werden sollen im Vorfeld. Der Airracer war 2006 unerlaubt unter einer Brücke in Salzburg durchgeflogen und 2011 von der Airpower-Flugshow ausgeschlossen worden – offenbar weil er unerlaubte und gefährliche Tiefflüge über dem Publikum durchgeführt hatte. Außerdem hätte nur ein Verstoß gegen die Nationalparkbestimmungen zur Entzug der Pilotenlizenz geführt. Wären die mutmaßlich illegalen Anflüge vermerkt oder die Genehmigung für die Nationalparklandung nicht erteilt worden, dann wäre es nie zu dem Crash gekommen.

„Blendwirkung“

Das sieht das Verkehrsministerium anders: Vieles wurde nicht erwähnt, weil es den Transportflug davor beträfe und nicht den Unfallflug.

Doch das eine gibt es nicht ohne das andere. Wie viele Landungen Arch im Nationalpark durchgeführt hat, wollte man auf Anfrage nicht mitteilen. Im Abschlussbericht wird lapidar „Orientierungsverlust während des Fluges“ als Ursache angeführt. Grund sei eine Blendwirkung durch den Landescheinwerfer, mit dem Arch (ohne GPS-Signal) in die Nacht startete. Doch das halten Experten für unmöglich.

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Die Untersuchungsstelle (früher Bundesanstalt für Verkehr) zerlegte zwar den kompletten Hubschrauber, um ein – nie wirklich angenommenes – technisches Gebrechen auszuscheiden, aber die zentrale These für den Unfall (die Blendung) wurde nicht näher untersucht: „Eine Überprüfung anhand technischer Versuche fand nicht statt“, heißt es im Ministerium. Obwohl an anderer Stelle betont wird: „Die Untersuchung eines Unfalles stützt sich auf Tatsachen und nicht auf subjektive Meinungen.“

Falsches Manöver?

Einer weiteren Tatsache wurde (zu?) wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Arch zog vor dem Aufprall mit 100 km/h auf den Berg den Robinson-Hubschrauber fast senkrecht in die Höhe. Ein Manöver, das Kunstflieger machen, aber keine Hubschrauberpiloten.

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Manöver wie bei Kunstfliegern

Diese hätten den Helikopter seitlich abgerollt – und so den fatalen Crash vielleicht vermieden. Im Abschlussbericht fehlt nicht nur das, es ist auch keine einzige Sicherheitsempfehlung angeführt. Mit diesen sollen künftige Unfälle verhindert werden. Das wäre vielleicht wichtig, denn in der Fliegerszene wird bereits ein Pilot genannt, dem ein ähnliches Schicksal wie Hannes Arch drohen könnte und der ähnliche flugdisziplinäre Probleme hat. Auch bei ihm soll weggesehen werden.

In der Austro-Control hängt jedenfalls bis heute ein Poster im Gang. Signiert von Hannes Arch. Darauf bedankt sich der Nationalheld für die Unterstützung.

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