Ärzte rebellieren gegen Datenschutz und pochen auf Corona-Befunde
Es könnte sein, dass er sich bei einem seiner Patienten infiziert hat. Ob das tatsächlich so war, wird man aber möglicherweise gar nicht mehr nachvollziehen können. Und das ist ein Problem.
Wie berichtet, ist am Sonntag erstmals ein Arzt – der praktische Arzt Wilfried Piribauer (70) aus Himberg in Niederösterreich – an Covid-19 gestorben.
Kurz bevor der Arzt ins Krankenhaus gebracht wurde, hat er noch Bürgermeister Ernst Wendl (SPÖ) angerufen. Das Problem: Dieser hat bis heute keine offizielle Information darüber erhalten, dass ein Arzt in seiner Gemeinde infiziert war.
„Mich rufen laufend Patienten an, die nur aus den Medien vom Tod erfahren haben“, sagt Wendl. Wenn Patienten ihn nun fragen, ob es denn stimme, dass der Doktor infiziert war, dann sagt ihnen der Bürgermeister das. „Datenschutz hin oder her. Ich kann die Leute ja nicht anlügen und dann ist ganz Himberg infiziert.“
Unwissend im Einsatz
Eine heikle Vorgehensweise. Doch der Fall wirft auch ein Schlaglicht auf die Risiken, denen Ärzte und anderes
Gesundheitspersonal derzeit ausgesetzt sind. Nicht nur, dass vielfach die notwendige Schutzausrüstung fehlt, auch dort sorgt der Datenschutz für massive Probleme.
Denn laut derzeitiger Rechtslage sollten zwar mittlerweile Bürgermeister erfahren, wer in ihrer Gemeinde an Covid-19 erkrankt ist, nicht aber der behandelnde Hausarzt oder auch die mobilen Pflegedienste.
Im schlimmsten Fall sind sie plötzlich ohne ausreichenden Schutz mit einem ansteckenden Patienten konfrontiert – und tragen das Virus vielleicht sogar nicht wissentlich weiter.
"Lächerlich"
Derzeit beruht die Weitergabe der Information nämlich in vielen Bundesländern auf Freiwilligkeit. In Niederösterreich etwa weist die Behörde den Patienten zwar an, seine Erkrankung zu melden. Konsequenzen bei Nichtbefolgung gibt es aber keine.
„Das macht das Ganze schon sehr lächerlich“, ärgert sich ein Landarzt (Name der Redaktion bekannt, Anm.). Aufgrund der Corona-Krise würde er derzeit viel mehr Hausbesuche durchführen als sonst. Und er könne sich nicht darauf verlassen, dass ihn die Patienten im Vorfeld über ihre Erkrankung informieren. „Das ist ein Risiko für Ärzte und Patienten.“
Das Problem ist der Ärztekammer bekannt, man fordert eine Lockerung des Datenschutzes. Tatsächlich gebe es Patienten, die ihre Corona-Infektion verschwiegen hätten und auch Fälle, bei denen Ärzte ihre Ordination zwei Wochen schließen mussten, weil sie Kontakt mit Infizierten hatten.
Infos weitergeben
Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres forderte zuletzt, dass die Bürgermeister die Infos an die behandelnden Ärzte weitergeben dürfen. Nur so könnte das Infektionsrisiko für die Ärzte und damit auch die Schließungen von Ordinationen verhindert werden.
Noch schwieriger ist die Situation derzeit aber bei den mobilen Pflegediensten. Denn im Gegensatz zu Ärzten haben die Pflegekräfte vor ihrem Besuch bei einem Klienten in der Regel keinen telefonischen Kontakt.
Schutzausrüstung gibt es - man muss aber wissen, dass man sie braucht
Ob ein Senior an Covid-19 erkrankt ist, merken die Mitarbeiter also erst, wenn sie in der Wohnung sind. Oder gar nicht, wenn der Klient das nicht kommuniziert (oder das nicht mehr kann).
Zwar erhalten Mitarbeiter der mobilen Pflege von den Landessanitätsdirektionen entsprechende Schutzausrüstung für die Pflege von Infizierten – allerdings nützt die nichts, wenn die Pflegekraft nicht weiß, dass sie diese überhaupt benötigt.
Bei der Caritas Wien wünscht man sich hier ebenfalls eine Nachbesserung – und zwar bundesweit einheitlich. Denn während es in Wien sehr wohl einen Datenaustausch gebe, fehle er in Niederösterreich. „Die Behörden sollte Anbieter der mobilen Pflege über Verdachtsfälle und positiv getestete Menschen informieren. Nur so können wir unsere Mitarbeiter bestmöglich schützen und verhindern, das Virus weiterzutragen“, sagt Caritas-Generalsekretär Klaus Schwertner.
Im Gesundheitsministerium ist man sich bei den Ärzten der Problematik bewusst. Man arbeite derzeit an einer Lösung, damit auch der behandelnde Arzt auf die Befunde zugreifen können.
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