Für Alfred Riedl, den Präsidenten des Gemeindebundes, ist die Sache klar: „Die Bürgermeister machen sich Sorgen um ihre Bewohner.“ Und um helfen zu können, müsse man selbstverständlich über die Identität der Infizierten informiert werden.
Auf den ersten Blick gibt es gute Gründe dafür, die Bürgermeister namentlich über die Covid-19-Fälle in ihrem Ort zu informieren: Nur so kann nachgefragt werden, ob jemand Hilfe braucht. Einkaufen und Gassigehen sind die eingängigsten Beispiele.
Am Wochenende wurde die Frage schon in Oberösterreich intensiv diskutiert. Mehrere Bürgermeister hatten sich beschwert, dass sie über die Zahl der Covid-19-Fälle in ihrem Ort im Unklaren gelassen würden.
Entsprechend einem Erlass des Bundes kann nun auf Nachfrage die Gesamtzahl der Erkrankungen an die Bürgermeister gemeldet werden.
Vielen Ortschefs – und auch dem Gemeindebund – ist das zu wenig. „Selbst Bezirkshauptleute haben sich bei uns gemeldet und sind unglücklich mit dieser veralteten Bestimmung“, sagt Gemeindebund-Chef Riedl. Sein Argument: Bei der Zusammenarbeit aller Behörden brauche es lückenlose Transparenz. Bürgermeister seien Sanitätsbehörde und ans Amtsgeheimnis gebunden.
Warum die Ortschefs wissen sollen, wer in ihrer Gemeinde an Covid-19 erkrankt ist, erklärt Johannes Pressl, Bürgermeister im niederösterreichischen Ardagger, so: „Es gibt Fälle, die Hilfe bräuchten und die wir vom Gemeindeamt aus direkt und rasch organisieren könnten.“
Ardagger war ein Corona-Hotspot und hat sich nun durch massive Quarantäne bei 35 Erkrankten und 250 Quarantänefällen stabilisiert. Mitbürgern in Quarantäne könne man aber nur helfen, wenn man wisse, um wen es sich handle“, sagt Pressl.
Das klingt einleuchtend.
Tatsächlich ist es aber nur die eine Seite der Medaille.
Die andere ist die: Auch wenn Covid-19 eine meldepflichtige Erkrankung darstellt, geht es bei der Infektion um eine extrem private und sehr sensible Information, nämlich: um den eigenen Gesundheitszustand.
„Und diesen den Bürgermeistern verpflichtend offenlegen zu müssen, ist auch in einer Pandemie ein heikles Unterfangen“, sagt Verfassungs- und Grundrechtsexperte Bernd-Christian Funk.
Gerade in kleinen Gemeinden bestehe die „Gefahr der Stigmatisierung“ all jener, die positiv getestet wurden oder in Quarantäne sind.
Rein juristisch sieht Funk unter anderem folgendes Problem: Ein so schwerwiegender Eingriff in den Daten- und Grundrechtsschutz könne wohl nur gerechtfertigt werden, wenn ein direkter Zusammenhang mit der Eindämmung der Pandemie nachgewiesen werden kann. „Genau das“, sagt Funk, „ist aber derzeit nicht zu sehen.“ Denn die gesundheitspolitischen Maßnahmen wie die Ausgangsbeschränkung oder das Gebot des Abstand-Haltens würden ohnehin für alle Österreicher gelten.
Womit man wieder bei Ernst Simitz aus Tschanigraben ist: Wer in seiner Gemeinde Covid-19-Patient ist, will Simitz eigentlich nicht wissen. „Es könnte zwar hilfreich sein, zu wissen, wer infiziert ist, etwa wenn sich Einzelne unverantwortlich verhalten“, sagt er. Andererseits habe aber „mittlerweile ohnehin jeder verstanden, worum es geht “.
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