Adventmärkte: Einmal G-G-Glühwein, bitte

Adventmärkte: Einmal G-G-Glühwein, bitte
Der vorweihnachtliche Punsch soll heuer nicht wegen Corona ausfallen. Allerdings herrscht Verwirrung um die Regeln braucht es einen 3-G-Nachweis oder nicht? Das Ministerium sagt Ja.

2020 im ersten Jahr der Pandemie wollte Graz seine Adventmärkte erst trocken legen (also ohne Punsch- und sonstige Alkoholstände abhalten), um den Weihnachtsrummel dann doch völlig ausfallen lassen zu müssen. Österreichweit fanden Christkindlmärkte dann nicht statt, das hätten alleine schon die Abstandsregeln es regierte der Babyelefant nicht erlaubt.

Heuer soll der vorweihnachtliche Punsch oder Glühwein aber wieder ausgeschenkt werden, doch es herrscht nach der Ankündigung der Bundesregierung vergangene Woche Verwirrung: Demnach gelten die 3-G-Regeln, Besucher müssten also nach derzeitigem Stufenplan getestet, geimpft oder genesen sein.

Keine Prognosen

In Wien oder Linz wollen die Verantwortlichen noch keinerlei Prognosen über ein Ja oder Nein zu einem Weihnachtsmarkt abgeben, dafür sei es noch zu früh. Touristiker in Graz äußerten aber bereits Skepsis, wie sich ein 3-G-Nachweis angesichts der großen, nicht einzäunbaren Fläche kontrollieren ließe, doch: Ist der überhaupt notwendig?

Wolfgang Haider, Obmann des Vereins, der den traditionsreichen Christkindlmarkt in der Stadt Salzburg veranstaltet, sagt Nein. „Viele können die Verordnung nicht lesen“, kommentiert Haider und verweist auf einen Passus, der sich auch in aktuellen Informationen des Tourismusministeriums finde: Die in Stufe 1 greifende 3-G-Regel sei nur für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte, an denen nicht lediglich Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden, gültig.

Das „nicht“ sei dabei entscheidend. Das Wort nehme laut Haider nämlich Weihnachtsmärkte aus. „Am Christkindlmarkt gibt’s ja keinen Schanigarten“, merkt Haider an. Nur in dem Fall würden die 3-G-Regelungen der Gastronomie in Kraft sein.

(Kein) Punsch to go

Das Gesundheitsministerium sieht das allerdings nicht so großzügig und legt die Betonung auf das Wort „verkauft“: Würde ein Becher voll Punsch bloß verkauft und der Kunde wie beim Kaffee zum Mitnehmen damit den Markt sofort verlassen keine 3-G-Regel. Sobald jedoch davon ausgegangen werden könne, dass ein Besucher auf dem Markt bleibt und Glühwein in Gesellschaft trinkt 3-G-Regel.

Das treffe ja wohl auf so ziemlich alle Adventmärkte zu, betont ein Sprecher des Ministeriums. „Ein Christkindlmarkt hat die klassischen Bereiche mit Punschständen, wo die Besucher ja auch konsumieren.“ Sobald etwas auf dem Markt direkt getrunken oder verzehrt werden kann, falle er nicht mehr unter die Ausnahme der „Gelegenheitsmärkte“ wie etwa ein Bauernmarkt für Lebensmittel. „Da ist man ja nicht in Versuchung, vor dem Stand zu verweilen und sein Bauernbrot zu essen“, begründet der Ministeriumssprecher. Außerdem muss ein Markt bei der Behörde gemeldet und von ihr bewilligt werden.

Was bedeutet der zweite Advent unter Corona-Bedingungen? Die Veranstalter müssen kreativ werden. Entweder das gesamte Areal völlig abgrenzen und generell vor Zutritt die 3-G-Nachweise kontrollieren oder Sektoren einführen, wobei dann nur in dem Bereich mit Getränken oder Imbissständen der 3-G-Nachweis zu erbringen sei.

In Salzburg sei man auch darauf vorbereitet, versichert Obmann Wolfgang Haider, wenn es denn tatsächlich so komme. „Wir könnten das in ein paar Stunden umorganisieren. Aber wen das dann wirklich trifft, wären die kleinen Veranstalter, die das nicht machen können.“

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