Ausgebremst: Dritte Insolvenz eines bekannten Taxiunternehmens

Ausgebremst: Dritte Insolvenz eines bekannten Taxiunternehmens
Aufgrund von Unfällen mehrerer Mitarbeiter kam es zu aufwendigen Reparaturen der Fahrzeuge und zu Ausfällen.

Der seit 2004 bestehende Betrieb bietet neben Taxifahrten, Flughafentransfer, Schülertransporte und Behindertenfahrten an. In der Gemeinde St. Andrä-Wördern wird das Anruf Sammeltaxi betrieben. Doch die Geschäfte laufen seit Jahren anscheinend schlecht. Über das Vermögen der Westermayer KG mit Sitz in Muckendorf, Betreiber von Harry's Taxis, wurde am Landesgericht St. Pölten ein Konkursverfahren eröffnet, bestätigt Stephan Mazal von Creditreform. Zwölf Mitarbeiter sind von der Pleite betroffen.

Das ist mittlerweile die dritte Insolvenz des fuhrunternehmens mit der Kennung Taxi72700. Im Jahr 2015 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und 2016 mit einem Sanierungsplan abgeschlossen. „Nach Abschluss dieses Sanierungsverfahrens konnte das Unternehmen durchaus positiv fortgeführt werden und sowohl die erste Quote von sechs Prozent als auch die zweite Quote von sieben Prozent erwirtschaftet werden“, heißt es in den Akten. „Leider kam es aufgrund von Unfällen mehrerer Dienstnehmen vermehrt zu aufwendigen Reparaturen der Fahrzeuge und Ausfällen, sodass die dritte Quote von sieben Prozent nicht mehr bezahlt werden konnte.“ Es trat daher wiederum die Zahlungsunfähigkeit ein.

Nun musste erneut ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt werden. „Das Verfahren wurde unter der Aktenzahl 1 4S1 61/1 7t abgehandelt. Dieser Sanierungsplan sieht Zahlungen bis 27. März 2020 vor.

GKK stellte neuen Insolvenzantrag

 Doch es kam anders. „Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse NÖGKK hat wegen rückständiger Beiträge über mehrere Monate einen Insolvenzeröffnungsantrag gestellt, dieser Antrag wird zu 14Se389/18y vom LG St. Pölten bearbeitet“, heißt es in den Akten. „Die Schuldnerin strebt die Sanierung im Zuge einer Sanierungsverwaltung ohne Eigenverwaltung an und sollte dieser Sanierungsplan nun durch zusätzliche Aufträge bei der Abwicklung vom Schüler-, Kranken- und Patiententransporte und mit Hilfe einer dritten Person erfüllt werden können.“ Nachsatz: „Die Hausbank wird aller Voraussicht nach wieder eine Rückstehungserklärung abgeben.“

Schulden und Vermögen

Die Verbindlichkeiten werden laut Creditreform mit 327.000 Euro beziffert, davon entfallen 220.000 Euro auf Verbindlichkeiten aus dem alt-verfahren, 50.000 Euro auf eine Bank, 35.000 Euro auf NÖGKK, 18.000 Euro auf die Mitarbeiter, 3400 Euro auf Ex-Mitarbeiter und 1000 Euro auf Lieferanten.

Das Vermögen besteht aus offenen Kundenforderungen (20800 Euro) und aus einem Bankguthaben (6000 Euro). Eine Liegenschaft befindet sich auf der im Alleineigentum des Komplementärs. „Sie ist aber mit zahlreichen Pfandrechten belastet und stellt aller Voraussicht nach eine reine Sondermasse dar“, heißt es weiter. Das Unternehmen verfügt über zehn Fahrzeuge, davon sind vier geleast. Die sechs eigenen Kfz haben einen Wert in Höhe von 9000 Euro.

Auf die Finger schauen

„Die Gläubiger werden sich diesmal die Insolvenzursachen und die Erfolgsaussichten ganz genau anschauen, bevor es nochmal eine Zustimmung zu einem Sanierungsplan geben kann“, sagt Stephan Mazal von Creditreform. Die Gläubiger sollen 20 Prozent Quote innerhalb von zwei Jahren erhalten. Zum Insolvenzverwalter wurde der renommierte St. Pöltner Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Christian Lind bestellt.

Ausgebremst: Dritte Insolvenz eines bekannten Taxiunternehmens

Das Edikt aus der Datei des Justizministeriums

  • Auszug aus dem Firmenregister/Firmencompass:

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  • 007 Beschluss des Gerichtes vom 29.04.2019 14 S 59/19w Landesgericht St. Pölten Eröffnung des Sanierungsverfahrens Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

  • 006 Beschluss des Gerichtes vom 07.05.2018 14 S 161/17t Landesgericht St. Pölten Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.

  • 005 Beschluss des Gerichtes vom 05.12.2017 14 S 161/17t Landesgericht St. Pölten Eröffnung des Sanierungsverfahrens Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

  • 004 Beschluss des Gerichtes vom 15.02.2016 14 S 103/15k Landesgericht St. Pölten Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.

  • 003 Beschluss des Gerichtes vom 24.07.2015 14S 103/15k Landesgericht St. Pölten Eröffnung des Sanierungsverfahrens Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

  • 002 Firma gemäß UGB angepasst

  • 001 Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2004

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