Ab Juni: Polizei erlaubt sichtbare Tätowierungen

Ab Juni: Polizei erlaubt sichtbare Tätowierungen
Bisher wurden Bewerber mit Tattoos, etwa auf den Händen, nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Aufgrund von Personalmangel lockert die Polizei diese Regel.

Dass ein sichtbares "Peckerl" einer Karriere bei der Polizei künftig nicht mehr im Wege stehen soll, hat das Innenministerium (BMI) bereits im März angekündigt. Die Kunst auf der Haut sei heute "Bestandteil der Lebenskultur", sagte damals Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Die Polizeigewerkschaft zeigte sich empört. Unter anderem hieß es, die Gesellschaft verdiene ein "ordentliches Auftreten der Polizei". 

Im Innenministerium sieht man da offenbar keinen Widerspruch, denn mit 1. Juni 2023 werden auch Polizeischüler mit sichtbaren Tattoos zum Auswahlverfahren zugelassen. Vorbei sollten damit die Zeiten sein, in denen angehende Polizisten ihre Ausbildung wegen später entdeckter Tattoos abbrechen oder diese teuer weglasern lassen mussten.

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Aktuell ist es noch so, dass "Peckerl" an sichtbaren Körperstellen, vor allem dort, wo sie das Hemd nicht überdecken, verboten sind. Unter anderem aufgrund von Personalmangel reagiert die Polizei jetzt aber: "Tätowierungen auf Fingern wie zum Beispiel der Ehering oder Geburtsdaten von Kindern waren bisher ein absoluter Ausschließungsgrund", heißt es in einem Schreiben aus dem BMI. Das ändert sich ab Juni.

Weiterhin verboten ist allerdings alles, das gegen das Verbotsgesetz, Abzeichengesetz oder Symbole-Gesetz verstößt. Mit anderen Worten: Alles, was rechtsextremes Gedankengut verherrlicht.

Widerstand in der Gewerkschaft 

Obwohl weiterhin jedes Tattoo einzeln von der sogenannten Clearingstelle geprüft wird, ist die Personalvertretung gegen die Lockerung. Karner hat deshalb von seinem Recht Gebrauch gemacht, Maßnahmen ohne Zustimmung der Personalvertretung umzusetzen. Das Innenministerium betont jedoch, dass es sich bei den neuen Tattoo-Regeln nur um eine von mehreren Rekrutierungsmaßnahmen bei der Polizei handelt.

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Künftig soll es unter anderem ein Klimaticket für Polizeischüler geben, nach positiver Dienstprüfung wird der Führerschein bezahlt, sofern man diesen noch nicht hat. Anwerbeprämien sowie ein höherer Grundgehalt sollen den Polizeiberuf ebenso attraktiver machen.

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